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Enerige & Management > Windkraft Onshore - Windmoratorium führt zu Zerreißprobe
Quelle: Shutterstock / Blue Planet Studio
WINDKRAFT ONSHORE:
Windmoratorium führt zu Zerreißprobe
Der LEE NRW zerreißt das Windkraft-Moratorium einer Kenia-Koalition im Bund in Stücke. BWE und BEE halten das Ergebnis für vertretbar.
 
Es liegen dreieinhalb Stunden zwischen den schriftlichen Reaktionen des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE) NRW und des Bundesverbandes Windenergie (BWE) auf die Einigung der Bundestagsfraktionen von SPD, Grüne und CDU/CSU, eine bestimmte Windkraftbremse einzuführen, die sich besonders auf Projekte in NRW auswirkt. Und inhaltlich liegen Welten zwischen den Mitteilungen.

BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek nannte am Abend des 27. Januars den Kompromiss der sogenannten Kenia-Koalition „letztendlich tragfähig“, aber auch „schmerzhaft“ für „viele“ Projektträger, weil sich der immissionsrechtliche Rahmen nach einem halben Jahr schon wieder ändern werde.

Der Kompromiss, der einen von der Union eingebrachten Entwurf zur Novellierung des Bundes-Immissionschutzgesetzes im Sinne von Rot-Grün ändert, soll diese Woche noch im Bundestag verabschiedet werden. Im Vergleich hält die oberste nationale Windlobbyistin den Keniaentwurf für eine „Verbesserung“ gegenüber dem CDU/CSU-Entwurf und einer von NRW im Bundesrat eingebrachten Resolution an den Bundestag, die der BWE „entschieden abgelehnt hatte“, so Heidebroek (wir berichteten).

Die Ausweisung von letztlich 2 Prozent der Bundesfläche für Onshore-Windkraft bleibe „auf Kurs“, die Rechtssystematik des beschleunigten Ausbaus sei unangetastet, die Gefahr einer weitreichenden Verzögerung „gebannt“ - das sei „anzuerkennen“. Heidebroek abschließend: „Mit dem nun auf dem Tisch liegenden Vorschlag können wir umgehen.“

Das hörte sich am selben Tag etwas früher beim LEE NRW doch ganz anders an: Schon in der Überschrift nennt der Landesverband das Keniapapier eine „windige Gesetzesnovelle“. Landesvorsitzender Hans-Josef Vogel sprach von einem „fatalen Signal“. Gerade erst habe die Landesregierung sich dafür gefeiert, Spitzenreiter bei neuen Windgenehmigungen zu sein. Jetzt wolle sie diese Ausbaudynamik „abwürgen“.

Bei dem Keniakompromiss geht es im Kern darum, Projektierern das Recht auf einen Genehmigungsvorbescheid zu nehmen, wenn die Vorhaben auf Flächen stehen sollen, die bisher für Wind privilegiert waren, dieses Privileg aber mit den neuen Regionalplänen verlieren. Die künftigen Regionalpläne vergrößern zwar insgesamt die Gebietskulisse auf 2 Prozent, aber es gibt dann auch Verliererflächen. Und die fünf Planungsverbände haben in NRW noch bis Jahresende Zeit, die neuen Regionalpläne zu finalisieren.

Mindestens so lange würden nach Zählung des LEE NRW landesweit „bis zu 1.000“ Windenergieanlagen im verfahrenstechnischen Luftloch landen. Insgesamt sind es wohl 1.500 Fälle, doch mindestens 500 davon sind demnach entweder im regulären statt beschleunigten Verfahren, oder die Standortkommune hat ausdrücklich zugestimmt – dann hätten sie weiter gute Karten.

Offenbar hat es seit 2023, als das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes mit den 2 Prozent und dem Übergang von Windausschluss- zu Windenergieflächen kam, einen Run auf Flächen nach dem alten Recht gegeben. Das grün geführte NRW-Wirtschaftsministerium betonte die Notwendigkeit einer landesrechtlichen Nachbesserung.

Worum es geht

Schwarz-Grün in NRW hatte 2024 die Kreisbehörden ermächtigt und angewiesen, Genehmigungsverfahren auszusetzen, wenn die vorgesehenen Windmühlen nicht in den künftigen Windenergiegebieten liegen. Davon machten vor allem der Hochsauerlandkreis und der Kreis Soest für eine dreistellige Zahl Windenergieanlagen Gebrauch.

Das Immissionsrecht dürfe aber nur der Bund regeln, schrieb das Oberverwaltungsgericht der Landesregierung noch 2024 ins Stammbuch (wir berichteten). Seither übten vor allem der schwarze Teil der Landesregierung und Kanzlerkandidat Friedrich Merz, der im Sauerland seinen Wahlkreis hat, über verschiedene Kanäle Druck auf den Bund aus, den Schnitzer zu heilen.

Auch BEE fällt Landesverband in den Rücken

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie fällt seinem Landesverband NRW bei der Bewertung in den Rücken: Präsidentin Simone Peter fand über das Statement des BWE hinaus kaum negative Worte, erklärte lediglich, dass die Länder eigentlich genug Möglichkeiten hätten, den Windkraft-Zubau zu steuern. Die Novelle ist aus ihrer Sicht also eigentlich überflüssig.

Auf der Habenseite sieht Peter aber, dass so Windkraft-Planungen außerhalb von NRW nicht „nennenswert“ aufgehalten würden und dem „Anliegen“ von NRW, den Ausbau im Sauerland zu regeln, „Rechnung getragen“ werde. Vor allem werde nur das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geändert. Das überragende öffentliche Interesse an Erneuerbaren in Paragraf 2 EEG bleibe unangetastet.

Wie der LEE NRW die Widersprüche in den Aussagen der Bundesverbände und seinen eigenen Positionen bewertet, dazu war am 28. Januar keine Stellungnahme zu erhalten.
 

Georg Eble
Redakteur
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Dienstag, 28.01.2025, 17:36 Uhr

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