POLITIK:
Windkraft: Der Bund soll das Planungsfiasko in NRW heilen
Unter dem Druck negativer Gerichtsurteile sucht die NRW-Landesregierung nun ihr Heil auf Bundesebene, um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen aussetzen zu dürfen.
Per Bundesratsinitiative versucht die Landesregierung Nordrhein-Westfalens, einen höchstwahrscheinlich rechtswidrigen Windkraft-Paragrafen
im Landesplanungsgesetz (§ 36, Absatz 3) zu retten. Der Passus erlaubt es den Behörden, Genehmigungsverfahren für Turbinen für ein Jahr auszusetzen. Er hält jedoch
vor Gericht nicht stand, über 50 blockierte Windkraftanlagen in NRW könnten so über den Rechtsweg eine Bauerlaubnis erhalten.
Das NRW-Wirtschaftsministerium von Mona Neubaur (Grüne) geht offenbar nicht mehr davon aus, dass ihr Paragraf ohne Bundeshilfe überleben kann. Denn das Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster hat nun bereits in einem zweiten Eilverfahren entschieden, das Genehmigungsverfahren für eine Anlage umgehend fortzuführen. Das Ministerium spricht auf Anfrage dieser Redaktion davon, dass die Zurückstellungen angesichts der Rechtsprechung überwiegend zurückgenommen werden.
Die NRW-Landesregierung hatte im Bundesrat daher den Antrag eingebracht, der Bund möge „eine bundesweite Regelung für eine effektive Lenkung des Windenergieausbaus im Übergangszeitraum einführen“. Der Bundesrat hat diesem Antrag bereits mehrheitlich zugestimmt, sodass die Bundesregierung nun über eine Gesetzesänderung beraten und der Bundestag gegebenenfalls darüber entscheiden wird.
Auch Friedrich Merz fordert Ampelkoalition zum Handeln auf
Mit „Übergangszeitraum“ ist die Phase gemeint, die die einzelnen Bundesländer mit ihren Planungsregionen für die Aufstellung der Flächenkulisse für Windenergie gemäß Bundesvorgabe benötigen. NRW will dies bis zum Ende des ersten Halbjahres 2025 schaffen und damit weitaus schneller sein, als Berlin es vorschreibt (2032).
Die Flächenausweisung durch die Regionalplanung legt gleichzeitig fest, dass Windkraft auf allen nicht berücksichtigten Arealen künftig ausgeschlossen ist (Entprivilegierung). Es sei denn, Kommunen fügen aus eigenem Antrieb zusätzliche Bereiche ihres Gebiets hinzu.
Allerdings geht das Tagesgeschäft für die Projektierer unterdessen weiter, mit der Folge von Genehmigungsanträgen für Windkraft auch in Gebieten, die die vor dem Abschluss stehende Regionalplanung eigentlich ausklammern will. Hier streiten sich die Geister. Die Landesregierung betont gegenüber dieser Redaktion, dass „eine Lenkung des Windenergieausbaus auf die in den Regionen und Kommunen ausgewählten Flächen weiter richtig ist“.
Auch CDU-Parteichef Friedrich Merz unterstützt in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) das Ansinnen aus NRW. Der Mann aus dem Sauerland fürchtet einen „Wildwuchs“ an Windkraftanlagen, wo doch eigentlich eine klare Planungsvorgabe nötig sei, um dem Ausbau der Windenergie die nötige Akzeptanz zu verschaffen.
Für die anderen Bundesländer ist der Vorgang ebenfalls von Bedeutung, weil auch sie Planungssicherheit bei der Flächenausweisung nach dem Wind-an-Land-Gesetz benötigen. Werden ausgesetzte Genehmigungsverfahren von Gerichten als rechtswidrig angesehen und die Anlagen anschließend genehmigt, können hohe Schadenersatzforderungen auf die Behörden, meist Landkreise, zukommen.
OVG Münster entscheidet zweites Eilverfahren pro Windkraft
Die Opposition im Düsseldorfer Landtag sieht die Initiative des Neubaur-Ministeriums kritisch und wirft der schwarz-grünen Koalition vor, gegen jeden juristischen Rat den umstrittenen Paragrafen eingeführt zu haben. SPD und FDP erklären in einem Gesetzentwurf für den Landtag, die Übergangsregelung sei angesichts der OVG-Urteile gescheitert. Sie fordern die Abschaffung des Paragrafen. Der Antrag wird am 10. Oktober im Plenum verhandelt, allerdings absehbar keine Mehrheit finden.
Das Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster hatte am 9. Oktober erneut die Aussetzung eines Genehmigungsverfahrens für rechtswidrig erklärt. Nach einer Anlage in Werl war nun eine auf Eis gelegte Turbine in der Gemeinde Möhnesee Gegenstand einer Klage des Betreibers. Auch hier argumentierte der ausschließlich für Windkraft zuständige 22. Senat, dass die Anlage nicht dazu geeignet sei, die Flächenplanung der Region (Regierungsbezirk Arnsberg) grundsätzlich zu erschweren.
Der regionale Branchenverband der Erneuerbaren, der LEE NRW, fordert in einer Stellungnahme, dass die Bezirksregierungen alle bereits erteilten Aussetzungsbescheide schnellstmöglich zurücknehmen sollten. „So ersparen sie dem Oberverwaltungsgericht weitere Arbeit und bremsen den Ausbau der Windenergie nicht weiter aus“, teilte der LEE-Referent für Erneuerbare Energien, Johannes Kempen, auf Anfrage dieser Redaktion mit.
Das NRW-Wirtschaftsministerium von Mona Neubaur (Grüne) geht offenbar nicht mehr davon aus, dass ihr Paragraf ohne Bundeshilfe überleben kann. Denn das Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster hat nun bereits in einem zweiten Eilverfahren entschieden, das Genehmigungsverfahren für eine Anlage umgehend fortzuführen. Das Ministerium spricht auf Anfrage dieser Redaktion davon, dass die Zurückstellungen angesichts der Rechtsprechung überwiegend zurückgenommen werden.
Die NRW-Landesregierung hatte im Bundesrat daher den Antrag eingebracht, der Bund möge „eine bundesweite Regelung für eine effektive Lenkung des Windenergieausbaus im Übergangszeitraum einführen“. Der Bundesrat hat diesem Antrag bereits mehrheitlich zugestimmt, sodass die Bundesregierung nun über eine Gesetzesänderung beraten und der Bundestag gegebenenfalls darüber entscheiden wird.
Auch Friedrich Merz fordert Ampelkoalition zum Handeln auf
Mit „Übergangszeitraum“ ist die Phase gemeint, die die einzelnen Bundesländer mit ihren Planungsregionen für die Aufstellung der Flächenkulisse für Windenergie gemäß Bundesvorgabe benötigen. NRW will dies bis zum Ende des ersten Halbjahres 2025 schaffen und damit weitaus schneller sein, als Berlin es vorschreibt (2032).
Die Flächenausweisung durch die Regionalplanung legt gleichzeitig fest, dass Windkraft auf allen nicht berücksichtigten Arealen künftig ausgeschlossen ist (Entprivilegierung). Es sei denn, Kommunen fügen aus eigenem Antrieb zusätzliche Bereiche ihres Gebiets hinzu.
Allerdings geht das Tagesgeschäft für die Projektierer unterdessen weiter, mit der Folge von Genehmigungsanträgen für Windkraft auch in Gebieten, die die vor dem Abschluss stehende Regionalplanung eigentlich ausklammern will. Hier streiten sich die Geister. Die Landesregierung betont gegenüber dieser Redaktion, dass „eine Lenkung des Windenergieausbaus auf die in den Regionen und Kommunen ausgewählten Flächen weiter richtig ist“.
Auch CDU-Parteichef Friedrich Merz unterstützt in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) das Ansinnen aus NRW. Der Mann aus dem Sauerland fürchtet einen „Wildwuchs“ an Windkraftanlagen, wo doch eigentlich eine klare Planungsvorgabe nötig sei, um dem Ausbau der Windenergie die nötige Akzeptanz zu verschaffen.
Für die anderen Bundesländer ist der Vorgang ebenfalls von Bedeutung, weil auch sie Planungssicherheit bei der Flächenausweisung nach dem Wind-an-Land-Gesetz benötigen. Werden ausgesetzte Genehmigungsverfahren von Gerichten als rechtswidrig angesehen und die Anlagen anschließend genehmigt, können hohe Schadenersatzforderungen auf die Behörden, meist Landkreise, zukommen.
OVG Münster entscheidet zweites Eilverfahren pro Windkraft
Die Opposition im Düsseldorfer Landtag sieht die Initiative des Neubaur-Ministeriums kritisch und wirft der schwarz-grünen Koalition vor, gegen jeden juristischen Rat den umstrittenen Paragrafen eingeführt zu haben. SPD und FDP erklären in einem Gesetzentwurf für den Landtag, die Übergangsregelung sei angesichts der OVG-Urteile gescheitert. Sie fordern die Abschaffung des Paragrafen. Der Antrag wird am 10. Oktober im Plenum verhandelt, allerdings absehbar keine Mehrheit finden.
Das Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster hatte am 9. Oktober erneut die Aussetzung eines Genehmigungsverfahrens für rechtswidrig erklärt. Nach einer Anlage in Werl war nun eine auf Eis gelegte Turbine in der Gemeinde Möhnesee Gegenstand einer Klage des Betreibers. Auch hier argumentierte der ausschließlich für Windkraft zuständige 22. Senat, dass die Anlage nicht dazu geeignet sei, die Flächenplanung der Region (Regierungsbezirk Arnsberg) grundsätzlich zu erschweren.
Der regionale Branchenverband der Erneuerbaren, der LEE NRW, fordert in einer Stellungnahme, dass die Bezirksregierungen alle bereits erteilten Aussetzungsbescheide schnellstmöglich zurücknehmen sollten. „So ersparen sie dem Oberverwaltungsgericht weitere Arbeit und bremsen den Ausbau der Windenergie nicht weiter aus“, teilte der LEE-Referent für Erneuerbare Energien, Johannes Kempen, auf Anfrage dieser Redaktion mit.
Volker Stephan
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Mittwoch, 09.10.2024, 17:25 Uhr
Mittwoch, 09.10.2024, 17:25 Uhr
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