
Quelle: Shutterstock / Jacques Tarnero
WINDKRAFT:
Windenergie in Bayern legt zu
Im ersten Halbjahr 2025 wurden unter weiß-blauem Himmel 743 neue Windräder beantragt. Genehmigungen und Inbetriebnahmen ziehen ebenfalls an und verstärken den Ausbau.
Der Ausbau der Windenergie gewinnt in Bayern an Tempo. Nach Angaben des bayerischen Wirtschaftsministeriums wurden in den
ersten sechs Monaten dieses Jahres 743 neue Anlagen beantragt. Damit überstieg die Zahl die Anträge der gesamten Jahre 2022
bis 2024 deutlich (siehe Tabelle unten). Parallel dazu erteilten die Behörden bis Ende Juni 96 Genehmigungen, mehr als im gesamten Vorjahr. Außerdem gingen zehn
neue Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 52,7 MW ans Netz.
Laut Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) trägt die Lockerung der 10H-Regel zu dieser Entwicklung bei. Diese Vorschrift, die seit 2014 einen Mindestabstand von der zehnfachen Anlagenhöhe zu Wohngebäuden vorschrieb, war 2022 gelockert worden. In ausgewiesenen Vorranggebieten und den Bayerischen Staatsforsten gilt sie nicht mehr. Neben dieser Änderung hätten laut Ministerium auch verstärkte Beratungsangebote, die Windkümmerer − regionale Ansprechpartner, die Kommunen und Projektierer begleiten − sowie Projekte in den Staatsforsten die Dynamik befördert.
Beteiligungsgesetz in Arbeit
Ein weiterer Baustein soll ein geplantes Beteiligungsgesetz sein, das Kommunen an den Erträgen von Windparks beteiligt. Vorgesehen sind 0,2 Cent pro eingespeister kWh, was laut Ministerium pro Anlage jährlich rund 30.000 Euro ausmachen kann. Damit soll die Akzeptanz in den betroffenen Regionen erhöht werden.
Das Ministerium weist zugleich darauf hin, dass der Zuwachs im Juni auch einem Vorzieheffekt geschuldet war. Viele Projektierer hatten ihre Anträge noch vor Fristende eingereicht, um von auslaufenden Erleichterungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz zu profitieren. Diese Sonderregeln betrafen unter anderem Artenschutz- und Umweltverträglichkeitsprüfungen und endeten im Juni 2025. Eine vom Bundesrat beschlossene Novelle sieht inzwischen Beschleunigungsgebiete vor, die weiterhin vereinfachte Verfahren ermöglichen.
Aiwanger teilt in einer Mitteilung seines Ministeriums − des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie − mit, dass die positiven Zahlen kein Anlass für Nachlässigkeit seien. Vielmehr müsse der Ausbau mit Blick auf Netzkapazitäten, Speicherlösungen und Abnahmeverträge konsequent weitergehen.
Die Flächenziele schreiben vor, dass Bayern bis 2032 insgesamt 1,8 Prozent seiner Landesfläche für die Windenergie ausweisen muss. Damit soll gewährleistet werden, dass ausreichend Standorte zur Verfügung stehen. Das Referenzertragsmodell sorgt außerdem dafür, dass auch windärmere Regionen wirtschaftlich konkurrenzfähig bleiben, indem es bei den Ausschreibungen einen Ausgleich zwischen besonders windstarken und schwächeren Standorten schafft. Nach Einschätzung des Ministeriums sind beide Vorgaben entscheidend für die Planungssicherheit in Bayern. Aus Aiwangers Sicht sei es entscheidend, dass die Bundesregierung die Rahmenbedingungen nicht erneut infrage stelle.
Höherer Druck auf Wirtschaftlichkeit der Projekte
Nach Angaben des Ministeriums nimmt auch der Wettbewerb in den Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu. Das erhöhe den Druck auf die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte. Umso wichtiger sei eine klare und verlässliche Regulierung, damit Planungsverbände, Kommunen und Projektentwickler langfristig arbeiten können.
Ein Überblick über die bisherigen Zahlen zeigt die beschleunigte Entwicklung in dem südlichen Freistaat:
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Laut Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) trägt die Lockerung der 10H-Regel zu dieser Entwicklung bei. Diese Vorschrift, die seit 2014 einen Mindestabstand von der zehnfachen Anlagenhöhe zu Wohngebäuden vorschrieb, war 2022 gelockert worden. In ausgewiesenen Vorranggebieten und den Bayerischen Staatsforsten gilt sie nicht mehr. Neben dieser Änderung hätten laut Ministerium auch verstärkte Beratungsangebote, die Windkümmerer − regionale Ansprechpartner, die Kommunen und Projektierer begleiten − sowie Projekte in den Staatsforsten die Dynamik befördert.
Beteiligungsgesetz in Arbeit
Ein weiterer Baustein soll ein geplantes Beteiligungsgesetz sein, das Kommunen an den Erträgen von Windparks beteiligt. Vorgesehen sind 0,2 Cent pro eingespeister kWh, was laut Ministerium pro Anlage jährlich rund 30.000 Euro ausmachen kann. Damit soll die Akzeptanz in den betroffenen Regionen erhöht werden.
Das Ministerium weist zugleich darauf hin, dass der Zuwachs im Juni auch einem Vorzieheffekt geschuldet war. Viele Projektierer hatten ihre Anträge noch vor Fristende eingereicht, um von auslaufenden Erleichterungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz zu profitieren. Diese Sonderregeln betrafen unter anderem Artenschutz- und Umweltverträglichkeitsprüfungen und endeten im Juni 2025. Eine vom Bundesrat beschlossene Novelle sieht inzwischen Beschleunigungsgebiete vor, die weiterhin vereinfachte Verfahren ermöglichen.
Aiwanger teilt in einer Mitteilung seines Ministeriums − des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie − mit, dass die positiven Zahlen kein Anlass für Nachlässigkeit seien. Vielmehr müsse der Ausbau mit Blick auf Netzkapazitäten, Speicherlösungen und Abnahmeverträge konsequent weitergehen.
Die Flächenziele schreiben vor, dass Bayern bis 2032 insgesamt 1,8 Prozent seiner Landesfläche für die Windenergie ausweisen muss. Damit soll gewährleistet werden, dass ausreichend Standorte zur Verfügung stehen. Das Referenzertragsmodell sorgt außerdem dafür, dass auch windärmere Regionen wirtschaftlich konkurrenzfähig bleiben, indem es bei den Ausschreibungen einen Ausgleich zwischen besonders windstarken und schwächeren Standorten schafft. Nach Einschätzung des Ministeriums sind beide Vorgaben entscheidend für die Planungssicherheit in Bayern. Aus Aiwangers Sicht sei es entscheidend, dass die Bundesregierung die Rahmenbedingungen nicht erneut infrage stelle.
Höherer Druck auf Wirtschaftlichkeit der Projekte
Nach Angaben des Ministeriums nimmt auch der Wettbewerb in den Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu. Das erhöhe den Druck auf die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte. Umso wichtiger sei eine klare und verlässliche Regulierung, damit Planungsverbände, Kommunen und Projektentwickler langfristig arbeiten können.
Ein Überblick über die bisherigen Zahlen zeigt die beschleunigte Entwicklung in dem südlichen Freistaat:
Anträge | Genehmigungen | Inbetriebnahmen | |
2025 (Stand 30. Juni 2025) | 743 | 96 | 10 |
2024 | 281 | 93 | 9 |
2023 | 64 | 17 | 7 |
2022 | 18 | 8 | 14 |

© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 18.08.2025, 12:11 Uhr
Montag, 18.08.2025, 12:11 Uhr
Mehr zum Thema