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Enerige & Management > Österreich - Wien gegen Abgabe für "hässliche" Erneuerbaren-Anlagen
Bild: Fotolia.com, YuI
ÖSTERREICH:
Wien gegen Abgabe für "hässliche" Erneuerbaren-Anlagen
Die österreichische Bundesregierung aus ÖVP und Grünen hat am 10. Februar Einspruch gegen eine Novelle zum burgenländischen Raumplanungsgesetz eingelegt. Die hatte es in sich.
 
Mit der Neufassung des Raumplanungsgesetzes wollte das Burgenland eine Abgabe auf neue Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie auf Windräder einführen. Pikant ist die Begründung: Die Erneuerbaren-Anlagen würden angeblich das Landschaftsbild beeinträchtigen. Dies müsse finanziell ausgeglichen werden, hieß es in dem Gesetz.

Fällig werden sollte die Abgabe drei Monate nach der Fertigstellung der jeweiligen Einheit zur Stromerzeugung. Ihre Höhe wollte die Landesregierung per Verordnung noch festlegen. 

Angesichts des Einspruchs der Bundesregierung wird daraus vorerst indessen nichts. Laut Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wäre die Abgabe „kontraproduktiv für die Errichtung und den Betrieb von Windkraft- beziehungsweise Photovoltaikanlagen auf Freiflächen“. Sie stünde damit „im starken Gegensatz zum aktuellen Regierungsprogramm mit dem Ziel, die Stromversorgung bis 2030 auf 100 Prozent Ökostrom beziehungsweise Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen“.

Dieses Ziel aber habe sich Österreich nicht zuletzt deswegen gesetzt, um seine Verpflichtungen aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU zu erfüllen. Auch werde das Landschaftsbild mit der Abgabe wohl kaum geschützt: „Die Errichtung von Anlagen verteuert sich lediglich (im Endeffekt auf Kosten der österreichischen Allgemeinheit)“.

Kompliziertes Verfahren bis zur Entscheidung

Gemäß dem Finanz-Verfassungsgesetz (F-VG) kann die Bundesregierung gegen Landesgesetze „wegen Gefährdung von Bundesinteressen“ Einspruch einlegen. Dies hat binnen acht Wochen zu erfolgen, nachdem ihr der betreffende Gesetzesbeschluss des Landes zugestellt wurde. Das Land hat das Recht, seinen Beschluss zu wiederholen. In diesem Fall tritt das Gesetz in Kraft, wenn die Bundesregierung ihren zuvor getätigten Einspruch binnen dreier Wochen zurückzieht.

Tut sie dies nicht, ist das Bundesparlament am Zuge. Es hat einen Ausschuss mit 26 Mitgliedern zu bilden, von denen die Hälfte der ersten Kammer, dem Nationalrat, die andere Hälfte der zweiten Kammer, dem Bundesrat, angehören muss. Der Ausschuss hat binnen sechs Wochen zu entscheiden, ob der Einspruch der Bundesregierung aufrecht bleibt. Ist dies der Fall, ist das Landesgesetz hinfällig.

Heftige Kritik an dem Einspruch übten die Sozialdemokraten (SPÖ), die im Burgenland mit absoluter Mehrheit regieren. Ihr Energiesprecher Alois Schroll nannte diesen ein „lupenreines parteipolitisches Spiel auf Kosten der Energiewende“. Statt das Burgenland zu kritisieren, solle die Bundesregierung endlich den finalen Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) vorlegen. Diesbezüglich sei sie „seit Monaten säumig“.

 

Klaus Fischer
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Donnerstag, 11.02.2021, 09:34 Uhr

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