
Fällig werden sollte die Abgabe drei Monate nach der Fertigstellung der jeweiligen Einheit zur Stromerzeugung. Ihre Höhe wollte die Landesregierung per Verordnung noch festlegen.
Angesichts des Einspruchs der Bundesregierung wird daraus vorerst indessen nichts. Laut Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP)
wäre die Abgabe „kontraproduktiv für die Errichtung und den Betrieb von Windkraft- beziehungsweise Photovoltaikanlagen auf
Freiflächen“. Sie stünde damit „im starken Gegensatz zum aktuellen Regierungsprogramm mit dem Ziel, die Stromversorgung bis
2030 auf 100 Prozent Ökostrom beziehungsweise Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen“.
Dieses Ziel aber habe sich Österreich nicht zuletzt deswegen gesetzt, um seine Verpflichtungen aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
der EU zu erfüllen. Auch werde das Landschaftsbild mit der Abgabe wohl kaum geschützt: „Die Errichtung von Anlagen verteuert
sich lediglich (im Endeffekt auf Kosten der österreichischen Allgemeinheit)“.
Kompliziertes Verfahren bis zur Entscheidung
Gemäß dem Finanz-Verfassungsgesetz (F-VG) kann die Bundesregierung gegen Landesgesetze „wegen Gefährdung von Bundesinteressen“
Einspruch einlegen. Dies hat binnen acht Wochen zu erfolgen, nachdem ihr der betreffende Gesetzesbeschluss des Landes zugestellt
wurde. Das Land hat das Recht, seinen Beschluss zu wiederholen. In diesem Fall tritt das Gesetz in Kraft, wenn die Bundesregierung
ihren zuvor getätigten Einspruch binnen dreier Wochen zurückzieht.
Tut sie dies nicht, ist das Bundesparlament am Zuge. Es hat einen Ausschuss mit 26 Mitgliedern zu bilden, von denen die Hälfte
der ersten Kammer, dem Nationalrat, die andere Hälfte der zweiten Kammer, dem Bundesrat, angehören muss. Der Ausschuss hat
binnen sechs Wochen zu entscheiden, ob der Einspruch der Bundesregierung aufrecht bleibt. Ist dies der Fall, ist das Landesgesetz
hinfällig.
Heftige Kritik an dem Einspruch übten die Sozialdemokraten (SPÖ), die im Burgenland mit absoluter Mehrheit regieren. Ihr Energiesprecher
Alois Schroll nannte diesen ein „lupenreines parteipolitisches Spiel auf Kosten der Energiewende“. Statt das Burgenland zu
kritisieren, solle die Bundesregierung endlich den finalen Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) vorlegen. Diesbezüglich
sei sie „seit Monaten säumig“.
Donnerstag, 11.02.2021, 09:34 Uhr