GASMARKT:
Wie weit muss die Offenlegung gehen?
Viele Gasversorger haben im anhaltenden Gaspreis-Streit auf öffentlichen Druck hin akzeptiert, dass mehr Transparenz bei der Preisgestaltung nötig ist. Jetzt wird die Frage diskutiert, wie detailliert und tiefgehend die ihnen abverlangte Kalkulation sein muss, um vor Gericht zu bestehen.
Die norddeutsche Eon Hanse AG legte Ende November als erster Gasversorger gegenüber ihren Kunden und – erheblich ausführlicher
– auch gegenüber dem Landgericht Hamburg, ihre Preiskalkulation offen, nachdem klar geworden war, dass das Unternehmen im
Zuge der Sammelklage von 54 Eon Hanse-Kunden gegen ihrer Ansicht nach unangemessene Preiserhöhungen aus dem letzten Jahr...
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 01.12.2005, 16:14 Uhr
Donnerstag, 01.12.2005, 16:14 Uhr