
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
REGULIERUNG:
Wettbewerbsbehörde kritisiert Lage auf Österreichs Energiemärkten
Laut Generaldirektorin Harsdorf wird die Branchenuntersuchung zu Strom und Gas vor dem Sommer veröffentlicht, jene zur Fernwärme im November. In allen Sektoren bestehe Handlungsbedarf.
Noch vor dem Sommer wollen Österreichs Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und der Regulator E-Control den Endbericht ihrer seit
Januar 2023 tätigen gemeinsamen Task Force zum Strom- und Gasmarkt vorstellen. Das verlautete die Generaldirektorin der BWB,
Natalie Harsdorf, am 28. Mai im Klub der Wirtschaftspublizisten in Wien. Ihr zufolge wird der Bericht nicht zuletzt Empfehlungen an die Politik zur
Stärkung des Wettbewerbs enthalten. Auf das Ersuchen der Redaktion um Details konstatierte Harsdorf, sie könne der Präsentation
nicht vorgreifen. Grob gesprochen, würden die BWB und die E-Control ihren Rat wiederholen, wechselseitige Beteiligungen zwischen
den Energieunternehmen aufzulösen und die Verbraucherrechte weiter zu stärken.
Ferner sollte nach Ansicht der beiden Behörden die Geltung des „Bundesgesetzes zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern“ über das Jahresende 2027 hinaus verlängert werden. Dieses im Juni 2024 beschlossene Gesetz verbietet jedem Anbieter von Strom, Erdgas und Fernwärme, seine allfällige beherrschende Stellung auf einem entsprechenden Markt zu missbrauchen, „indem er Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die ungünstiger sind als diejenigen anderer Versorgungsunternehmen oder von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten“. Der Anbieter hat den Behörden gegenüber nachzuweisen, dass die geforderten Preise „sachlich gerechtfertigt“ sind.
Weil damit die Umkehrung der Beweislast erfolgt, waren die betroffenen Unternehmen im vergangenen Jahr gegen das Gesetz Sturm gelaufen. Ein hochrangiger Manager, der nicht namentlich genannt werden wollte, verlautete damals gegenüber der Redaktion, er fühle sich „wie in Russland“. Dort gebe es ein Sprichwort, das laute: „Und nun beweise, dass Du kein Kamel bist.“
„Monopolisten“ auf dem Fernwärmemarkt
Heikel ist das Gesetz auch, weil damit den Wettbewerbsbehörden Zugriff auf den Fernwärmesektor geboten wird. Harsdorf verwies im Klub der Wirtschaftspublizisten auf die seit Sommer 2024 laufende Branchenuntersuchung der BWB. Für November kündigte Harsdorf die Vorlage des diesbezüglichen Endberichts an. Ihr zufolge beschwerten sich Kunden im Gefolge der massiven Steigerungen der Strom- und Gaspreise in den vergangenen Jahren vermehrt über angeblich intransparente Lieferbedingungen sowie nicht nachvollziehbare Preise für Fernwärme. In manchen Kommunen wie Wien und der oberösterreichischen Landeshauptstadt Linz beruht die Fernwärmebereitstellung zu einem erheblichen Teil auf Kraft-Wärme-Kopplungen, die mit Erdgas befeuert werden.
Laut Harsdorf sind die Fernwärmeanbieter „Monopolisten“ unterschiedlicher Größe. Daher sei es verwunderlich, dass keine regulatorischen Vorgaben für den Fernwärmemarkt bestehen. Auch ist der Energiemarkt-Regulator E-Control für diesen Sektor nicht zuständig. Auf die Frage der Redaktion, ob die BWB eine Regulierung dieses Marktes wünscht, erläuterte Harsdorf, der für November angekündigte Bericht werde jedenfalls „wettbewerbliche Leitplanken aufstellen“.
Hochrangige Vertreter der E-Control hatten in den vergangenen Monaten hinter vorgehaltener Hand mehrfach angedeutet, Bestrebungen einer Regulierung des Fernwärmemarktes aufgeschlossen gegenüberzustehen. Dem Vernehmen nach sollen manche großen Anbieter über derartige Überlegungen dagegen alles andere als erbaut sein.
Begrenzte Kompetenzen
Harsdorf konstatierte sinngemäß, leider seien die Kompetenzen ihrer Behörde hinsichtlich der Sektoruntersuchungen erheblich enger gefasst als jene des deutschen Bundeskartellamts. Dieses könne auf Basis solcher Untersuchungen zumindest in gewissem Umfang in die jeweiligen Märkte eingreifen: „In Österreich enden diese mit einem Bericht und mit Empfehlungen.“ Als problematisch erachtete Verhältnisse ändern könne die BWB dagegen nicht.
Ferner sollte nach Ansicht der beiden Behörden die Geltung des „Bundesgesetzes zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern“ über das Jahresende 2027 hinaus verlängert werden. Dieses im Juni 2024 beschlossene Gesetz verbietet jedem Anbieter von Strom, Erdgas und Fernwärme, seine allfällige beherrschende Stellung auf einem entsprechenden Markt zu missbrauchen, „indem er Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die ungünstiger sind als diejenigen anderer Versorgungsunternehmen oder von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten“. Der Anbieter hat den Behörden gegenüber nachzuweisen, dass die geforderten Preise „sachlich gerechtfertigt“ sind.
Weil damit die Umkehrung der Beweislast erfolgt, waren die betroffenen Unternehmen im vergangenen Jahr gegen das Gesetz Sturm gelaufen. Ein hochrangiger Manager, der nicht namentlich genannt werden wollte, verlautete damals gegenüber der Redaktion, er fühle sich „wie in Russland“. Dort gebe es ein Sprichwort, das laute: „Und nun beweise, dass Du kein Kamel bist.“
„Monopolisten“ auf dem Fernwärmemarkt
Heikel ist das Gesetz auch, weil damit den Wettbewerbsbehörden Zugriff auf den Fernwärmesektor geboten wird. Harsdorf verwies im Klub der Wirtschaftspublizisten auf die seit Sommer 2024 laufende Branchenuntersuchung der BWB. Für November kündigte Harsdorf die Vorlage des diesbezüglichen Endberichts an. Ihr zufolge beschwerten sich Kunden im Gefolge der massiven Steigerungen der Strom- und Gaspreise in den vergangenen Jahren vermehrt über angeblich intransparente Lieferbedingungen sowie nicht nachvollziehbare Preise für Fernwärme. In manchen Kommunen wie Wien und der oberösterreichischen Landeshauptstadt Linz beruht die Fernwärmebereitstellung zu einem erheblichen Teil auf Kraft-Wärme-Kopplungen, die mit Erdgas befeuert werden.
Laut Harsdorf sind die Fernwärmeanbieter „Monopolisten“ unterschiedlicher Größe. Daher sei es verwunderlich, dass keine regulatorischen Vorgaben für den Fernwärmemarkt bestehen. Auch ist der Energiemarkt-Regulator E-Control für diesen Sektor nicht zuständig. Auf die Frage der Redaktion, ob die BWB eine Regulierung dieses Marktes wünscht, erläuterte Harsdorf, der für November angekündigte Bericht werde jedenfalls „wettbewerbliche Leitplanken aufstellen“.
Hochrangige Vertreter der E-Control hatten in den vergangenen Monaten hinter vorgehaltener Hand mehrfach angedeutet, Bestrebungen einer Regulierung des Fernwärmemarktes aufgeschlossen gegenüberzustehen. Dem Vernehmen nach sollen manche großen Anbieter über derartige Überlegungen dagegen alles andere als erbaut sein.
Begrenzte Kompetenzen
Harsdorf konstatierte sinngemäß, leider seien die Kompetenzen ihrer Behörde hinsichtlich der Sektoruntersuchungen erheblich enger gefasst als jene des deutschen Bundeskartellamts. Dieses könne auf Basis solcher Untersuchungen zumindest in gewissem Umfang in die jeweiligen Märkte eingreifen: „In Österreich enden diese mit einem Bericht und mit Empfehlungen.“ Als problematisch erachtete Verhältnisse ändern könne die BWB dagegen nicht.
Klaus Fischer
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Mittwoch, 28.05.2025, 15:10 Uhr
Mittwoch, 28.05.2025, 15:10 Uhr
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