
Quelle: Shutterstock / Alex Yeung
SMART METER:
Wettbewerbliche Messstellenbetreiber befürchten Nachteile
Wettbewerbliche Messstellenbetreiber positionieren sich gegen einen von der Bundesnetzagentur konsultierten Rahmenvertrag zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber.
Eine Gruppe wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB) hat sich mit einem gemeinsamen Positionspapier gegen den Entwurf
des neuen Messstellenbetreiberrahmenvertrags (MSB-RV) ausgesprochen, der derzeit von der Bundesnetzagentur konsultiert wird.
Die Unterzeichner sehen darin eine erhebliche Gefährdung des Wettbewerbs im Bereich des Messstellenbetriebs und warnen vor
negativen Folgen für die Digitalisierung der Energiewende.
Der MSB-RV regelt die Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Messstellenbetreibern im Strommarkt. Ziel ist es, Prozesse rund um die Installation und den Betrieb intelligenter Messsysteme zu standardisieren. Nach Ansicht der wettbewerblichen Messstellenbetreiber wird dieses Ziel jedoch verfehlt. Sie sehen sich im Vertragsentwurf gegenüber den grundzuständigen Messstellenbetreibern (gMSB) benachteiligt. Diese Rolle hat der Gesetzgeber grundsätzlich den örtlichen Verteilnetzbetreibern zugeschrieben. Damit hätten diese quasi eine monopolartige Stellung, monieren die wettbewerblichen Messstellenbetreiber.
Besonders kritisch sehen die Unterzeichner des Positionspapiers die geplanten Kündigungsregelungen. Diese räumten den Netzbetreibern weitgehende Rechte ein, den Vertrag mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber einseitig zu kündigen. Dabei sei unklar, wann ein „wichtiger Grund“ für eine Kündigung vorliege. Selbst kleinere Abweichungen bei der Marktkommunikation könnten den Verlust des Vertragsverhältnisses bedeuten – auch dann, wenn ein zuvor abgemahnter Fehler bereits behoben worden sei. In der Folge – dies bezeichnen die Verfasser des Positionspapiers als „pikant“ – gehe der Messstellenbetrieb im Regelfall wieder auf den grundzuständigen Messstellenbetreiber über, also auf den Netzbetreiber selbst. Dies führe zu einer systematischen Verschiebung des Wettbewerbs zu Gunsten der Grundzuständigen.
Auch kleine Verbraucher als Zielgruppe
Zudem berge eine geplante Pönale für beide Vertragsparteien erhebliche Risiken, wie die wettbewerblichen Messstellenbetreiber betonen. Bei Fehlern in der Marktkommunikation soll eine Zahlung in Höhe von einem Euro pro betroffener Messstelle und Tag fällig werden. Diese Sanktion sei unverhältnismäßig hoch und lasse keine Spielräume für temporäre Ausfälle oder Wartungsfenster. Die Regelung sei unklar definiert und führe zu einer einseitigen Beweislastverteilung zulasten der Wettbewerblichen.
Die Unternehmen betonen vor dem Hintergrund ihrer Kritik, dass sie einen erheblichen Beitrag zum Smart-Meter-Rollout leisten. So hätten sie bislang rund 110.000 intelligente Messsysteme installiert, während bundesweit insgesamt 1,1 Millionen Systeme verbaut seien. „Im Messstellenbetrieb weist wohl keine andere Gruppe eine höhere Rollout-Quote in Bezug auf die insgesamt betriebenen Messstellen auf“, heißt es im Positionspapier. Und auch für den Einbau auf Wunsch bei Kunden, die nicht vom geplanten Pflicht-Rollout der intelligenten Messsysteme erfasst sind, seien sie prädestiniert. Zudem würden die Wettbewerblichen auch als Dienstleister für kleinere kommunale Netzbetreiber fungieren.
Unterzeichner des zwei Seiten langen Positionspapiers sind: 1Komma5Grad, Blue Metering, Enpal, Einhundert Energie, Hausheld, Imovis, Inexogy, Lichtblick, Metiundo, Octopus Energy, Solandeo, Spot My Energy und Wattline.
Octopus Energy ist beispielsweise Teil der „Smart Meter Initiative“. Es handelt sich dabei um einen Zusammenschluss von Unternehmen, die sich als digitale Ökostromanbieter bezeichnen. Vor etwa einem Jahr hatten sie angekündigt, gemeinsam mit grundzuständigen Messstellenbetreibern zusammen den Rollout intelligenter Messsysteme voranbringen zu wollen. Denn mit ihren Produktportfolien setzen sie stark auf flexible beziehungsweise dynamische Tarife, die zum Teil den Einsatz eines intelligenten Messsystems voraussetzen. Zu ihrer Zielgruppe gehören auch Haushaltskunden, die nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen Pflichteinbau intelligenter Messsysteme unterliegen.
Der MSB-RV regelt die Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Messstellenbetreibern im Strommarkt. Ziel ist es, Prozesse rund um die Installation und den Betrieb intelligenter Messsysteme zu standardisieren. Nach Ansicht der wettbewerblichen Messstellenbetreiber wird dieses Ziel jedoch verfehlt. Sie sehen sich im Vertragsentwurf gegenüber den grundzuständigen Messstellenbetreibern (gMSB) benachteiligt. Diese Rolle hat der Gesetzgeber grundsätzlich den örtlichen Verteilnetzbetreibern zugeschrieben. Damit hätten diese quasi eine monopolartige Stellung, monieren die wettbewerblichen Messstellenbetreiber.
Besonders kritisch sehen die Unterzeichner des Positionspapiers die geplanten Kündigungsregelungen. Diese räumten den Netzbetreibern weitgehende Rechte ein, den Vertrag mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber einseitig zu kündigen. Dabei sei unklar, wann ein „wichtiger Grund“ für eine Kündigung vorliege. Selbst kleinere Abweichungen bei der Marktkommunikation könnten den Verlust des Vertragsverhältnisses bedeuten – auch dann, wenn ein zuvor abgemahnter Fehler bereits behoben worden sei. In der Folge – dies bezeichnen die Verfasser des Positionspapiers als „pikant“ – gehe der Messstellenbetrieb im Regelfall wieder auf den grundzuständigen Messstellenbetreiber über, also auf den Netzbetreiber selbst. Dies führe zu einer systematischen Verschiebung des Wettbewerbs zu Gunsten der Grundzuständigen.
Auch kleine Verbraucher als Zielgruppe
Zudem berge eine geplante Pönale für beide Vertragsparteien erhebliche Risiken, wie die wettbewerblichen Messstellenbetreiber betonen. Bei Fehlern in der Marktkommunikation soll eine Zahlung in Höhe von einem Euro pro betroffener Messstelle und Tag fällig werden. Diese Sanktion sei unverhältnismäßig hoch und lasse keine Spielräume für temporäre Ausfälle oder Wartungsfenster. Die Regelung sei unklar definiert und führe zu einer einseitigen Beweislastverteilung zulasten der Wettbewerblichen.
Die Unternehmen betonen vor dem Hintergrund ihrer Kritik, dass sie einen erheblichen Beitrag zum Smart-Meter-Rollout leisten. So hätten sie bislang rund 110.000 intelligente Messsysteme installiert, während bundesweit insgesamt 1,1 Millionen Systeme verbaut seien. „Im Messstellenbetrieb weist wohl keine andere Gruppe eine höhere Rollout-Quote in Bezug auf die insgesamt betriebenen Messstellen auf“, heißt es im Positionspapier. Und auch für den Einbau auf Wunsch bei Kunden, die nicht vom geplanten Pflicht-Rollout der intelligenten Messsysteme erfasst sind, seien sie prädestiniert. Zudem würden die Wettbewerblichen auch als Dienstleister für kleinere kommunale Netzbetreiber fungieren.
Unterzeichner des zwei Seiten langen Positionspapiers sind: 1Komma5Grad, Blue Metering, Enpal, Einhundert Energie, Hausheld, Imovis, Inexogy, Lichtblick, Metiundo, Octopus Energy, Solandeo, Spot My Energy und Wattline.
Octopus Energy ist beispielsweise Teil der „Smart Meter Initiative“. Es handelt sich dabei um einen Zusammenschluss von Unternehmen, die sich als digitale Ökostromanbieter bezeichnen. Vor etwa einem Jahr hatten sie angekündigt, gemeinsam mit grundzuständigen Messstellenbetreibern zusammen den Rollout intelligenter Messsysteme voranbringen zu wollen. Denn mit ihren Produktportfolien setzen sie stark auf flexible beziehungsweise dynamische Tarife, die zum Teil den Einsatz eines intelligenten Messsystems voraussetzen. Zu ihrer Zielgruppe gehören auch Haushaltskunden, die nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen Pflichteinbau intelligenter Messsysteme unterliegen.

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Freitag, 04.04.2025, 09:15 Uhr
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