• EU-Klimabeirat rät zum Ankurbeln von CO2-Entnahmen
  • Pilotprojekt für lokale Energiegemeinschaft in Oberfranken gestartet
  • Deutlich höhere Day-ahead-Preise zu erwarten
  • EnBW: Landkreise stimmen für Milliarden-Spritze
  • Lex Sauerland: Erste Klagen gegen Zeitspiel der Behörden
  • RWE plant Vermarktung weiterer Kapazitäten
  • Gebündelte Kräfte für den digitalen Netzausbau
  • 100 Millionen Euro für Wasserstoff im Ländle
  • Wasserkraft für Rolls-Royce
  • Umfrage unter Energieunternehmern zeigt Verunsicherung
Enerige & Management > Europaeische Union - Weitere staatliche Unterstützung für FSRU
Quelle: Shutterstock / Savvapanf Photo
EUROPAEISCHE UNION:
Weitere staatliche Unterstützung für FSRU
Die Europäische Kommission hat ein deutsches Beihilfevorhaben im Umfang von 4,06 Milliarden Euro genehmigt. Ziel ist der Betrieb von vier schwimmenden LNG-Terminals.
 
Ziel ist der Betrieb von vier schwimmenden Speicher- und Wiederverdampfungseinheiten (Floating Storage and Regasification Units, FSRU) zur Einfuhr von Flüssigerdgas Liquified Natural Gas, LNG). Dieses Vorhaben soll die Energieversorgung Deutschlands weiter sichern und diversifizieren.

Im Zuge der Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat Deutschland 2022 vier FSRU gechartert und die staatliche Deutsche Energy Terminal (DET) mit deren Betrieb beauftragt. Die Einheiten befinden sich in Brunsbüttel, Wilhelmshaven (zwei Standorte) und Stade. Die Terminals dienen als Übergangslösung, bis feste LNG-Terminals an Land verfügbar sind. Mit dem neuen Zuschuss darf Deutschland seine Betreibergesellschaft DET für den Betrieb der vier schwimmendn Terminals unterstützen.

Die Förderung erfolgt durch direkte Zuschüsse, die Verluste der DET bis zum Ende der Charterverträge ausgleichen sollen. Wie die EU-Kommission mitteilt, entstanden die hohen Kosten der Terminals, da sie inmitten der Energiekrise gechartert worden sind, als die Nachfrage stark gestiegen war. Bis 2033 belaufen sich die geschätzten Nettoausgaben auf bis zu 4,06 Milliarden Euro. Sollte es zu höheren Verlusten kommen, könnten die Gesamtkosten auf 4,96 Milliarden Euro ansteigen. Der nun genehmigte Zuschuss soll die Verluste abdecken, die die staatliche DET durch den Betrieb der schwimmenden Terminals bis zum Ende ihrer Charterzeit gemacht hat.

Deutschland hat zugesichert, die schwimmenden Terminals in Brunsbüttel und Stade zu schließen, sobald die dort geplanten LNG-Terminals an Land in Betrieb genommen werden. Danach sollen die FSRU zu Marktpreisen weitervermietet werden, um die Nutzung weltweit auszuschreiben.

Künftig wird die Kapazität der Terminals in drei Produktkategorien versteigert, wie es seitens der EU-Kommission heißt: eine technische Mindestkapazität, mittelfristige (drei bis vier Jahre) sowie kurzfristige (ein Jahr) Nutzungszeiträume. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, wurden Schutzmaßnahmen eingeführt.

Bewertung der EU-Kommission

Die EU-Kommission genehmigte das Vorhaben nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Diese Regel erlaubt Beihilfen, um schwerwiegende Störungen in der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben.

Die Kommission bewertete die Maßnahme als notwendig und verhältnismäßig, da sie die Energiesicherheit angesichts der Krise stärkt. Zudem sei die Beihilfe auf das Minimum begrenzt, das für den Betrieb der Terminals erforderlich ist. Die Verpflichtungen Deutschlands zur Begrenzung möglicher Marktverzerrungen trugen ebenfalls zur Genehmigung bei.

„Die heute genehmigte deutsche Maßnahme trägt wesentlich dazu bei, die Kontinuität der Gasversorgung Deutschlands und der Nachbarländer nach dem Ende der russischen Gasimporte über Pipelines zu gewährleisten“, erklärte Teresa Ribera, Executive Vice-President for Clean, Just and Competitive Transition. Die Maßnahme trage zur Verringerung der Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen bei und ermögliche die Diversifizierung der Energieversorgung im Einklang mit dem REPowerEU-Plan. 

Ein funktionierender europäischer Energiemarkt ist laut der EU-Kommission essenziell, um die Energieversorgung sicherzustellen. In diesem Zusammenhang begrüßt die Kommission auch die geplante Abschaffung der Gas-Speichergebühr an grenzüberschreitenden Punkten durch den Deutschen Bundestag ab 2025 (wir berichteten).
 

Davina Spohn
Redakteurin
+49 (0) 8152 9311 18
eMail
facebook
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 23.12.2024, 10:59 Uhr

Mehr zum Thema