ELEKTROMOBILITÄT:
Weiter Kinderkrankheiten beim Schnellladen an Autobahnen
Neun zentrale Forderungen erhebt der Automobilclub ADAC, um das öffentliche Laden von Elektroautos zu erleichtern. Der Katalog folgt auf eine Untersuchung an Autobahn-Raststätten.
Von einem Jahr auf das andere hat sich bei den Schnelllademöglichkeiten für Stromer an Autobahn-Rastplätzen nicht viel getan.
Zu diesem Schluss kommt der Automobilclub ADAC in seiner jüngsten Erhebung.
Dass es seit 2023 an bewirtschafteten Rastanlagen kaum eine Entwicklung gibt, hat einen einfachen Grund. Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) liegt eine Klage des Elektroauto-Herstellers Tesla und des Ladestationbetreibers Fastned gegen die Bundesregierung (wir berichteten). Die Unternehmen wenden sich gegen den weiteren Zubau von Schnellladestationen durch Tank & Rast, wie vom Bund vorgesehen.
Entsprechend hat sich die Anzahl an Schnellladern an Autobahnen nicht verändert. Der ADAC hat 40 Rasthöfe, keine Autohöfe, entlang der Hauptrouten durch Deutschland untersucht. An drei Orten gab es weiterhin keine Möglichkeit zum Schnellladen. Dafür lobt der Club bei 33 von 37 Raststätten die frühzeitige Wegweisung zu den Ladepunkten.
50 kW Ladeleistung „absolut unzureichend und nicht zeitgemäß“
Insgesamt sei der Service noch ausbaufähig, kritisiert der ADAC. Dies betreffe die häufig zu langsame Ladegeschwindigkeit. Allein an 16 Raststätten sind Stationen mit nur 50 kW Leistung aufgestellt, dies sei „auf Langstrecken absolut unzureichend und nicht mehr zeitgemäß“, so der ADAC. Über 300 oder 350 kW verfügen nur wenige Raststätten. Das ist im Moment allerdings vernachlässigbar, weil nur wenige E-Autos mit mehr als 150 kW laden können.
Die weitgehende Ladelangsamkeit ist auch dadurch bedingt, dass aus technischen Gründen zwei gleichzeitig ladende Autos die Leistung einer Station automatisch halbieren. Weitere Kritikpunkte des ADAC: Die Bezahlmöglichkeit sei häufig zu komplex und die Zufahrt für Gespanne oft nicht möglich.
Aus seiner Stichprobe zieht der ADAC neun Verbesserungsvorschläge, um das Laden attraktiver zu machen. An Autobahnen solle
Dass es seit 2023 an bewirtschafteten Rastanlagen kaum eine Entwicklung gibt, hat einen einfachen Grund. Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) liegt eine Klage des Elektroauto-Herstellers Tesla und des Ladestationbetreibers Fastned gegen die Bundesregierung (wir berichteten). Die Unternehmen wenden sich gegen den weiteren Zubau von Schnellladestationen durch Tank & Rast, wie vom Bund vorgesehen.
Entsprechend hat sich die Anzahl an Schnellladern an Autobahnen nicht verändert. Der ADAC hat 40 Rasthöfe, keine Autohöfe, entlang der Hauptrouten durch Deutschland untersucht. An drei Orten gab es weiterhin keine Möglichkeit zum Schnellladen. Dafür lobt der Club bei 33 von 37 Raststätten die frühzeitige Wegweisung zu den Ladepunkten.
50 kW Ladeleistung „absolut unzureichend und nicht zeitgemäß“
Insgesamt sei der Service noch ausbaufähig, kritisiert der ADAC. Dies betreffe die häufig zu langsame Ladegeschwindigkeit. Allein an 16 Raststätten sind Stationen mit nur 50 kW Leistung aufgestellt, dies sei „auf Langstrecken absolut unzureichend und nicht mehr zeitgemäß“, so der ADAC. Über 300 oder 350 kW verfügen nur wenige Raststätten. Das ist im Moment allerdings vernachlässigbar, weil nur wenige E-Autos mit mehr als 150 kW laden können.
Die weitgehende Ladelangsamkeit ist auch dadurch bedingt, dass aus technischen Gründen zwei gleichzeitig ladende Autos die Leistung einer Station automatisch halbieren. Weitere Kritikpunkte des ADAC: Die Bezahlmöglichkeit sei häufig zu komplex und die Zufahrt für Gespanne oft nicht möglich.
Aus seiner Stichprobe zieht der ADAC neun Verbesserungsvorschläge, um das Laden attraktiver zu machen. An Autobahnen solle
- die Ladeleistung mindestens 150 kW betragen,
- der Ladepark mindestens über zehn Ladepunkte verfügen und erweiterbar sein,
- ein Wetterschutz durch Überdachung mit ausreichender Beleuchtung Standard werden,
- eine klare Beschilderung mit Farbmarkierung falsch parkenden Autos vorbeugen,
- der Ladetarif transparent zu erkennen sein (wie der Literpreis an Tankstellen),
- das direkte Bezahlen durch nachzurüstende Kartenterminals möglich sein,
- das Laden ohne Vertragstarif nicht unangemessen teurer sein als jenes mit Vertragstarif und
- die Anordnung der Ladesäulen so erfolgen, dass E-Autos ihre Anhänger vor dem Laden nicht abnehmen müssen.
Volker Stephan
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Donnerstag, 17.10.2024, 15:16 Uhr
Donnerstag, 17.10.2024, 15:16 Uhr
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