Wechselgebühren: VBEW widerspricht Kartellbehörde
Der Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e.V.(VBEW), München, wendet sich gegen das von der Landeskartellbehörde erlassene Verbot, einen Wechselpreis für Stromkunden zu erheben.
Nach Auffassung des Verbandes verursacht der Wechsel eines Stromkunden von einem Stromlieferanten zum anderen Kosten. Diese
Kosten müsse der zahlen, der Vorteile aus dem Wechsel ziehe und nicht die Allgemeinheit. Bei dem berechneten Preis handle
es sich, so der VBEW weiter, nicht um eine willkürliche Gebühr, sondern um tatsächlich erbrachte Leistungen der Betreiber
der Stromnetze, wie Ablesen...
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Montag, 27.11.2000, 12:36 Uhr
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