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Quelle: Shutterstock / r.classen
INFRASTRUKTUR :
Wasserstoffspeicher als Schlüssel für politische Planung
Die Initiative Energien Speichern hat die Ergebnisse der Marktabfrage „MAHS“ vorgestellt, die den H2-Speicherbedarf aufzeigt und als Entscheidungsgrundlage für die Politik dienen soll.
 
Sebastian Heinermann zeigte sich auf der digitalen Pressekonferenz am 22. Januar überzeugt: „Die Mahs-Ergebnisse liefern eine verlässliche Grundlage für die Politik, um die Entwicklung von Wasserstoffspeichern in Deutschland gezielt voranzutreiben.“ Besonders mit Blick auf die Zeit bis zum Jahr 2035 würden die gewonnenen Daten die notwendige Sicherheit bieten, um ein tragfähiges Finanzierungskonzept zu entwickeln, so Geschäftsführer der Initiative Energien Speichern e.V. (Ines), bei der Vorstellung der Ergebnisse der Marktabfrage „MAHS“ (Market Assessment for Hydrogen Storage).

Die Untersuchung der Initiative lief im vergangenen Jahr vom 2. April bis zum 31. Mai (siehe Infobox) Ziel der Markabfrage war es, relevante Daten für Politik und Wirtschaft zu liefern. Neben der Angabe von Speicherbedarfen konnten die teilnehmenden Unternehmen auch Informationen über Wasserstoffaufkommen und geplante Verwendungen einreichen. Auf Basis der erhobenen Daten hat Ines nicht nur die Speicherbedarfe der teilnehmenden Unternehmen berechnet, sondern auch eine Gesamtanalyse des Wasserstoffsystems für einzelne Stützjahre bis 2045 erstellt.

Heinermann hob in seiner Präsentation hervor, dass die Ergebnisse der Marktabfrage für den Zeitraum bis 2035 vergleichbare Einschätzungen wie andere Szenarien liefern − etwa die Abfragen der Fernleitungsnetzbetreiber oder das Kernnetz-Szenario. Langfristig hänge der Wasserstoffspeicherbedarf jedoch stark von der Einspeisung erneuerbarer Energien ab. 

Schlüsse aus der Analyse

Ines folgert aus den Ergebnissen, dass die bisherigen Planungen bis 2035 robust sind und als verlässliche Grundlage für politische und regulatorische Entscheidungen dienen können. Die Verbrauchsmengen in der Industrie und ab 2035 verstärkt der wasserstoffbetriebenen Kraftwerke würden durch elektrolytisch in Deutschland hergestellten Wasserstoff und durch Importe versorgt. Der zunehmende Einsatz von Wasserstoff in Kraftwerken mit hohem Leistungsbedarf mache zunehmend Wasserstoffspeicher mit höheren Arbeitsgasvolumen erforderlich. 
 
Das erforderliche Arbeitsgasvolumen der Wasserstoffspeicher von 2030 bis 2045
(zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: INES

Aufgrund der steigenden Kraftwerksbedarfe erachtet die Initiative zunehmend mehr Ausspeicherleistung als Einspeicherleistung als notwendig. Hier unterscheiden sich die Einschätzungen der Mahs-Ergebnisse im Vergleich zu dem Kernnetz-Szenario der Bundesregierung teils deutlich: So liegt für 2032 die angenommene Ausspeicherleistung mit 8 GW im Kernnetz-Szenario stark unter den Ergebnissen anderer Analysen − zum einen der Marktabfrage der Ferngasleitungsnetzbetreiber (20 GW) und zum anderen der Mahs-Marktabfrage (15 bis 24 GW).

Um den Bedarf kontinuierlich zu erheben, plant die Ines, ihre Mahs-Abfrage künftig alle zwei Jahre zu wiederholen. Die Ergebnisse sollen sowohl relevanten Behörden als auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ines betont, dass die Marktabfrage auch dazu beitrage, Anforderungen aus der EU-Verordnung des Gas- und Wasserstoffpakets zu erfüllen.
 

Die „MAHS“-Abfrage 

Das „Market Assessment for Hydrogen Storage“ wurde am 2. April 2024 gestartet und lief bis zum 31. Mai 2024. Die Abfrage richtete sich an Unternehmen aus dem Inland und auch Ausland, die beabsichtigen, in Deutschland in den Markt zur Wasserstoffspeicherung einzusteigen – etwa Importeure, Handelsakteure, Wasserstoffnetzbetreiber, Industrieunternehmen und Stadtwerke. 

Um an der Marktabfrage teilzunehmen, war es laut der Ines nicht zwingend erforderlich, dass die Unternehmen den eigenen Wasserstoffspeicherbedarf bereits quantitativ abschätzen können. Die Abfrage stellt neben der unmittelbaren Angabe auch mittelbare Wege für Unternehmen bereit, Wasserstoffspeicherbedarfe mitzuteilen, indem Angaben zum Wasserstoffaufkommen und zur beabsichtigten Verwendung möglich sind.

Die Abfrage der Ines gründet auf einer gesetzlichen Vorgabe durch Artikel 8 der EU-Verordnung über die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie Wasserstoff aus dem EU-Gaspaket. Laut dieser Verordnung müssen Speicherbetreiber mindestens alle zwei Jahre eine Marktbewertung für Investitionen in Speicher für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase durchführen − inklusive Wasserstoff − und die Regulierungsbehörden über das Ergebnis informieren. 

Die Ergebnisse ihrer ersten Marktabfrage „Wasserstoffspeicherbedarfe in Deutschland“  hat die Ines in Form einer 17-seitigen Präsentation aufbereitet. 
 

Davina Spohn
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Mittwoch, 22.01.2025, 14:55 Uhr

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