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Enerige & Management > Politik - Was kommt nach dem Klimapakt?
Quelle: Europäische Union / Mario Salerno
POLITIK:
Was kommt nach dem Klimapakt?
Die meisten EU-Staaten unterstützen ein anspruchsvolles Klimaziel für 2040, wollen bei der Umsetzung aber weniger von Brüssel gegängelt werden.
 
In einer Grundsatzdebatte der EU-Umweltminister über die Fortsetzung der Klimapolitik kamen unterschiedliche Prioritäten der Mitgliedsstaaten zum Ausdruck. Während die Länder im Osten und Süden der Union der Umsetzung der bereits beschlossenen Klimagesetzgebung Vorrang einräumten, legten die Länder im Norden und Westen der Union besonderen Wert darauf, neue und weiterführende Klimaziele zu beschließen.

Es gehe darum, das Momentum des Klimapaktes(Green Deal) auch nach 2030 aufrecht zu erhalten, sagte die schwedische Umweltministerin, Romina Pourmoktari.
Dagegen forderte die polnische Umweltministerin, Paulina Hennig-Kloska, eine Überprüfung und Neubewertung des Klimapaktes. Seine Umsetzung müsse erleichtert werden. Es sei jedenfalls nicht die Zeit, neue klimapolitische Anforderungen zu beschließen. Andere Minister aus osteuropäischen Ländern betonten, der Abbau der Bürokratie und die Umsetzung der bereits beschlossenen Vorschriften müssten Vorrang haben.

Erhebliche Meinungsunterschiede gab es erneut zwischen Deutschland und Frankreich im Hinblick auf die erneuerbaren Energien. Die französische Ministerin Agnes Pannier-Runacher begrüßte zwar den Vorschlag der Kommission, die Emissionen bis 2040 um 90 Prozent zu senken, lehnte aber ein gesondertes Ziel für den Ausbau der Erneuerbaren bis 2040 ab.

Der deutsche Wirtschaftsstaatssekretär Philipp Nimmermann forderte dagegen ausdrücklich, auch für 2040 ein Ausbauziel für die Erneuerbaren festzulegen. Er mahnte eine zügige und vollständige Umsetzung des Klimapaktes an. Deutschland lege dabei besonderen Wert auf den Ausbau der grenzüberschreitenden Infrastruktur. Die Transformation müsse zu Wachstum und Arbeitsplätzen führen. Deswegen sei es wichtig, grüne Leitmärkte zu schaffen.

Emissionshandel als zentrales Instrument

Darüber hinaus setze sich die Bundesregierung für ein anspruchsvolles Klimaziel für 2040 ein, mit dem die Erderwärmung auf 1,5 Grad begrenzt werden könne. Wie die meisten anderen Mitglieder des Umweltrates betonte Nimmermann, der Emissionshandel 1 und 2 blieben das zentrale Instrument der Klimapolitik. Um dadurch entstehende Wettbewerbsnachteile zu kompensieren und die Abwanderung von Unternehmen (Carbon Leakage) zu verhindern, bedürfe es jedoch eines wirksamen Ausgleichsinstrumentes.

Einig war sich Nimmermann mit seiner französischen Kollegin darüber, dass die Abgasgrenzwerte für Autos nicht gelockert werden sollten. Bei den Bußgeldern mahnten beide jedoch mehr Flexibilität an. Es mache keinen Sinn, die Unternehmen durch hohe Bußgelder weiter zu belasten, sagte Pannier-Runacher. Diese Mittel würden gebraucht, um die für die Transformation zur E-Mobilität notwendigen Investitionen vorzunehmen. Italien und einige osteuropäische Länder hielten das allerdings nicht für ausreichend und verlangten eine komplette Überarbeitung der entsprechenden Verordnung bereits im nächsten Jahr.
 

Tom Weingärtner
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Mittwoch, 18.12.2024, 11:13 Uhr

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