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WIRTSCHAFT:
Was bedeutet Unbundling für Mitarbeiter?
Zur Vorbereitung der gesetzlich geforderten Unternehmensentflechtung hat die Frankfurter Mainova AG jetzt in einem Tarifvertrag „Unbundling“ die Bedingungen für die Mitarbeiter geklärt.
 
Den Tarifvertrag „Unbundling“ hat das Unternehmen mit der Gewerkschaft ver.di, dem Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen und dem Mainova-Betriebsrat ausgehandelt, Mitte Januar wurde er unterzeichnet. Er sehe die Arbeitnehmerüberlassung von der Muttergesellschaft Mainova auf die künftig selbstständigen Tochterunternehmen für Netzbetrieb, Abrechnung und Energiedienstleistungen...

 
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Donnerstag, 20.01.2005, 10:17 Uhr