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Enerige & Management > Wasserstoff - VZBV kritisiert Befreiung von der EEG-Umlage
Bild: Shutterstock, petrmalinak
WASSERSTOFF:
VZBV kritisiert Befreiung von der EEG-Umlage
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht im vorliegenden Referentenentwurf zur EEG-Verordnung die Verbraucherinnen und Verbraucher benachteiligt.
 
Die Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien von der EEG-Umlage zu befreien, sieht der VZBV kritisch. In einer Stellungnahme äußert er sich zu einer geplanten Verordnung zur Umsetzung des EEG 2021, mit der die Bundesregierung die bereits beschlossene Befreiung nun umsetzen will.

Durch die Befreiung von der EEG-Umlage werde, so der Verband, nur ein weiteres "Privileg für einen Industriezweig geschaffen", das Verbraucherinnen und Verbrauchern vorenthalten bleibt. Der VZBV fordert, dass der vergünstigte Strompreis zur Herstellung von grauem und grünem Wasserstoff durch Steuern finanziert wird und nicht über die Besondere Ausgleichsregelung der EEG-Umlage zulasten der privaten Verbraucher.

Zudem verlangt er, den Zeitraum pro Jahr für die vollständige Befreiung der Elektrolyseure von der EEG-Umlage deutlich zu reduzieren. Die vorgesehen 6.000 Stunden pro Jahr seien zu viel. Das Wirtschaftsministerium solle Daten vorlegen, auf deren Basis eine angemessene Bewertung für die Dauer der Befreiung erfolgen kann.

Seine Stellungnahme  stellt der Verband auf seiner Internetseite zum Download bereit. Der Referentenentwurf  steht auf dem Internetauftritt des Bundeswirtschaftsministeriums ebenfalls zur Einsicht bereit. 
 
Referentenentwurf des BMWi: Verordnung zur Umsetzung des EEG 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften als PDF
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Quelle: BMWi

Bereits am 17. Mai hatten sich erste Verbände zum vorliegende Referentenentwurf geäußert. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (Vedec) und die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE) kritisierten die vorgesehene Definition des "grünen" Wasserstoffs als willkürlich und unzureichend (wir berichteten).

Die Europäische Kommission hatte zuvor am 29. April das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) beihilferechtlich genehmigt, das am Jahresanfang in Kraft getreten ist. Die Regelungen allerdings, die nun durch eine Verordnung ausgestaltet werden, etwa die gesetzliche Vollbefreiung von der EEG-Umlage für grünen Wasserstoff, werden auf deutschen Wunsch hin noch in einem separaten Verfahren von der Kommission geprüft.
 

Davina Spohn
Redakteurin
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Dienstag, 18.05.2021, 12:36 Uhr

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