
Quelle: VZ NRW
RECHT:
Voxenergie darf nicht mehr auf Schufa-Eintrag verweisen
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat erfolgreich gegen das Energieunternehmen Voxenergie vor dem Landgericht Berlin geklagt.
Die Berliner Voxenergie GmbH darf beim Schriftverkehr mit Kunden nicht mehr auf einen möglichen negativen Schufa-Eintrag hinweisen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg teilte mit: „Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass Voxenergie diese Drohkulisse
künftig nicht mehr aufbauen darf.“ Die Verbraucherorganisation in der Hansestadt ist gegen Voxenergie juristisch vorgegangen.
Laut Verbraucherzentrale ging es um folgenden Sachverhalt: Voxenergie habe einen Kunden angeschrieben und zur Zahlung von 190,39 Euro für einen angeblich geschlossenen Vertrag aufgefordert. Der Anbieter habe darauf hingewiesen, dass es sich um ein „Spezial-Angebot“ handele.
Das Voxenergie-Schreiben, das die Verbraucherzentrale online gestellt hat , weist den Kunden darauf hin, dass, sollte die Überweisung nicht erfolgen, „wir den vollen Betrag verlangen und den Sachverhalt erneut ans Inkasso übergeben. Damit entstehen dann noch höhere Gesamtkosten. Den nicht bezahlten Betrag übergeben wir an die Schufa.“
Laut Verbraucherzentrale habe das Landgericht Berlin II diese Schufa-Drohung für unzulässig erklärt. „Der Energie- und Telekommunikationsdienstleister darf Schreiben dieser Art nicht mehr verschicken.“ Das Urteil ist ebenfalls auf der Internetseite der Hamburger Verbraucherorganisation zu finden.
Wie es dort weiter heißt, könne ein negativer Schufa-Eintrag Konsequenzen für Betroffene haben, da sie als weniger kreditwürdig gelten, was zu Nachteilen bei der Wohnungssuche, der Kreditvergabe oder dem Abschluss von Verträgen führen kann. Einige Unternehmen würden dieses Druckmittel gezielt einsetzen, um Verbraucher zur Zahlung zu bewegen, selbst in strittigen Fällen.
Laut Verbraucherzentrale ging es um folgenden Sachverhalt: Voxenergie habe einen Kunden angeschrieben und zur Zahlung von 190,39 Euro für einen angeblich geschlossenen Vertrag aufgefordert. Der Anbieter habe darauf hingewiesen, dass es sich um ein „Spezial-Angebot“ handele.
Das Voxenergie-Schreiben, das die Verbraucherzentrale online gestellt hat , weist den Kunden darauf hin, dass, sollte die Überweisung nicht erfolgen, „wir den vollen Betrag verlangen und den Sachverhalt erneut ans Inkasso übergeben. Damit entstehen dann noch höhere Gesamtkosten. Den nicht bezahlten Betrag übergeben wir an die Schufa.“
Laut Verbraucherzentrale habe das Landgericht Berlin II diese Schufa-Drohung für unzulässig erklärt. „Der Energie- und Telekommunikationsdienstleister darf Schreiben dieser Art nicht mehr verschicken.“ Das Urteil ist ebenfalls auf der Internetseite der Hamburger Verbraucherorganisation zu finden.
Wie es dort weiter heißt, könne ein negativer Schufa-Eintrag Konsequenzen für Betroffene haben, da sie als weniger kreditwürdig gelten, was zu Nachteilen bei der Wohnungssuche, der Kreditvergabe oder dem Abschluss von Verträgen führen kann. Einige Unternehmen würden dieses Druckmittel gezielt einsetzen, um Verbraucher zur Zahlung zu bewegen, selbst in strittigen Fällen.

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Dienstag, 22.04.2025, 14:36 Uhr
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