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UNTERNEHMEN:
Vorkaufsrecht für Jenas VNG-Aktien bestätigt
Die SWJ Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH muss ihren Anteil von 1,04 % an der VNG Verbundnetz Gas AG drei anderen ostdeutschen Stadtwerken zum Kauf gegen Zahlung des Verkehrswerts anbieten.
 
Das hat das Landgericht Gera am 12. November auf Klage der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH, der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG und der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH entschieden. Diese drei kommunalen Unternehmen hatten ein Vorkaufsrecht aus dem Gesellschaftervertrag der VNG Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH...

 
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Mittwoch, 12.11.2008, 13:29 Uhr