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SMART METER:
Vor allem kleine Messstellenbetreiber bremsen Rollout
Jüngste Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen, die kleinen Messstellenbetreiber hinken beim Einbau der Smart Meter erheblich hinterher.
Der Smart-Meter-Rollout in Deutschland kommt weiterhin langsamer voran als gesetzlich vorgesehen. Die Bundesnetzagentur hat
nun Zahlen für das 1. Quartal 2025 vorgelegt. So liegt die bundesweite Einbauquote intelligenter Messsysteme (iMSys) bei 15,12
Prozent der Pflichteinbaufälle. Damit drohen die Messstellenbetreiber das gesetzlich verankerte Ziel von 20 Prozent bis Ende
2025 zu verfehlen.
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet Messstellenbetreiber, bis zum 31. Dezember 2025 mindestens 20 Prozent der sogenannten Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Dazu zählen Stellen mit einem Stromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh pro Jahr sowie – und das ist neu – steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne des Paragraf 14a EnWG, dazu zählen vor allem Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge.
„Die Daten basieren auf der Erfassung von 835 der insgesamt 851 Messstellenbetreiber“, heißt es von der Bundesnetzagentur. Die Auswertung habe ergeben, dass bislang 700.292 intelligente Zähler in Deutschland installiert worden seien. Das entspricht der genannten Erfüllungsquote von lediglich 15,12 Prozent.
Dabei zeigen die Behördendaten: Je größer der Messstellenbetreiber, desto weiter ist er mit dem Einbau.
Allerdings schreibt die Bundesnetzagentur auch: Da es sich bei allen Zahlen um eine Durchschnittsbetrachtung handelt, ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne, kleine Messstellenbetreiber auch deutlich höhere Quoten aufweisen.
Betrachtet man alle rund 50 Millionen Messlokationen in Deutschland – also nicht nur die Pflichteinbaufälle –, zeigt sich, dass die Digitalisierung des Messwesens trotzdem insgesamt immer noch schwach ausgeprägt ist. Aktuell sind nur etwa 2,80 Prozent aller Zählpunkte mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.
Demgegenüber verfügen rund 49,17 Prozent der Messstellen über eine moderne Messeinrichtung, das heißt einen digitalen Stromzähler ohne Kommunikationsmodul, der zwar den Verbrauch digital erfasst, aber keine Datenübertragung ermöglicht.
Besonders auffällig ist, dass bislang lediglich 1.928 intelligente Messsysteme mit Steuereinrichtung installiert wurden. Diese Steuereinrichtung wird als zentraler Baustein für die netzdienliche Steuerung von Verbrauchern mit E-Autos oder Wärmepumpen im Rahmen des § 14a EnWG angesehen. Die geringe Anzahl zeigt deutlich, dass die technische Grundlage für eine flexible und effiziente Netzsteuerung vielerorts noch fehlt.
Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilte, sei am 25. Februar die novellierte Fassung des Messstellenbetriebsgesetzes in Kraft getreten. „In diesem Rahmen wurden auch die Roll-out-Quoten in Paragraf 45 MsbG angepasst. Die bisher veröffentlichten Werte sind daher nicht unmittelbar mit den neuen Quoten vergleichbar.“
Die Excelliste „Roll-out-Quoten iMSys Q1 2025 “ über den Stand des Smart-Meter-Rollout bei jedem einzelnen der knapp 800 Messstellenbetreiber hat die Bundesnetzagentur zum Download auf ihrer Webseite veröffentlicht.
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet Messstellenbetreiber, bis zum 31. Dezember 2025 mindestens 20 Prozent der sogenannten Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Dazu zählen Stellen mit einem Stromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh pro Jahr sowie – und das ist neu – steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne des Paragraf 14a EnWG, dazu zählen vor allem Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge.
„Die Daten basieren auf der Erfassung von 835 der insgesamt 851 Messstellenbetreiber“, heißt es von der Bundesnetzagentur. Die Auswertung habe ergeben, dass bislang 700.292 intelligente Zähler in Deutschland installiert worden seien. Das entspricht der genannten Erfüllungsquote von lediglich 15,12 Prozent.
Dabei zeigen die Behördendaten: Je größer der Messstellenbetreiber, desto weiter ist er mit dem Einbau.
- große Betreiber (mehr als 500.000 Messstellen): 20,4 % (Pflicht erfüllt)
- mittlere Betreiber (100.000 bis 500.000): 10,1 %
- kleinere Betreiber (30.000 bis 100.000): 7,5 %
- sehr kleine Betreiber (unter 30.000): 4,6 %
Allerdings schreibt die Bundesnetzagentur auch: Da es sich bei allen Zahlen um eine Durchschnittsbetrachtung handelt, ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne, kleine Messstellenbetreiber auch deutlich höhere Quoten aufweisen.
Betrachtet man alle rund 50 Millionen Messlokationen in Deutschland – also nicht nur die Pflichteinbaufälle –, zeigt sich, dass die Digitalisierung des Messwesens trotzdem insgesamt immer noch schwach ausgeprägt ist. Aktuell sind nur etwa 2,80 Prozent aller Zählpunkte mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.
Demgegenüber verfügen rund 49,17 Prozent der Messstellen über eine moderne Messeinrichtung, das heißt einen digitalen Stromzähler ohne Kommunikationsmodul, der zwar den Verbrauch digital erfasst, aber keine Datenübertragung ermöglicht.
Besonders auffällig ist, dass bislang lediglich 1.928 intelligente Messsysteme mit Steuereinrichtung installiert wurden. Diese Steuereinrichtung wird als zentraler Baustein für die netzdienliche Steuerung von Verbrauchern mit E-Autos oder Wärmepumpen im Rahmen des § 14a EnWG angesehen. Die geringe Anzahl zeigt deutlich, dass die technische Grundlage für eine flexible und effiziente Netzsteuerung vielerorts noch fehlt.
Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilte, sei am 25. Februar die novellierte Fassung des Messstellenbetriebsgesetzes in Kraft getreten. „In diesem Rahmen wurden auch die Roll-out-Quoten in Paragraf 45 MsbG angepasst. Die bisher veröffentlichten Werte sind daher nicht unmittelbar mit den neuen Quoten vergleichbar.“
Die Excelliste „Roll-out-Quoten iMSys Q1 2025 “ über den Stand des Smart-Meter-Rollout bei jedem einzelnen der knapp 800 Messstellenbetreiber hat die Bundesnetzagentur zum Download auf ihrer Webseite veröffentlicht.

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Dienstag, 08.07.2025, 15:05 Uhr
Dienstag, 08.07.2025, 15:05 Uhr
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