• ETS-Reform lässt CO2-Preise steigen
  • Vattenfall steigert Gewinn im ersten Halbjahr deutlich
  • Verbände fordern Änderungen am BEHG-Entwurf
  • Wissenschaftler empfehlen Änderungen bei Stromnetzentgelten
  • Q1 Energie sichert sich Bio-LNG von Uniper
  • SWB bietet Verbraucher-Webinare an
  • EU-Kommission will Emissionshandel reformieren
  • EnBW erweitert Geschäft in Italien
  • EU-Kommission will mehr Elektrifizierung durchsetzen
  • Kommentar: Die nEHS-Auktionen - eine Farce
Enerige & Management > Nordrhein-Westfalen - VKU: Keine Verschlechterung für NRW-Stadtwerke
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
NORDRHEIN-WESTFALEN:
VKU: Keine Verschlechterung für NRW-Stadtwerke
Die geplanten gesetzlichen Änderungen für kommunale Unternehmen in NRW werden nicht umgesetzt. Doch auch die Handwerker sind zufrieden.
 
Die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen sieht von einer Gesetzänderung im Gemeindewirtschaftsrecht zu Ungunsten von kommunalen Unternehmen ab. Die Änderungen im Gemeindewirtschaftsrecht seien „zu Recht vom Tisch“, sagte der Vorsitzende der NRW-Landesgruppe des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Guntram Pehlke.

Die Landesregierung wollte vor der Landtagswahl Mitte Mai das Gemeindewirtschaftsrecht noch anpassen. Wie der VKU mitteilte, habe der NRW-Landtag bei seiner Sitzung vom 6. April nun ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Die darin aus Sicht des Kommunalverbandes enthaltene Verschlechterung der Position von kommunalen Unternehmen sei nicht mehr enthalten.

„Unter anderem sah ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, dass kommunale Energieversorgungsunternehmen im Gegensatz zu privaten Versorgern ihre unternehmerischen Aktivitäten öffentlich diskutieren und rechtfertigen müssen“, so der VKU. Aus Sicht der nordrhein-westfälischen Stadtwerke hätte das zu mehr Bürokratie und Verzögerungen geführt und damit „ihre Arbeit maßgeblich beeinträchtigt“.

Der VKU fordert aber weiterhin, dass es für kommunale Unternehmen einfacher werden müsse, Unternehmen zu gründen oder sich an diesen beteiligen zu dürfen. Dazu bedürfe es „Erleichterungen bei der Ratsbefassung und Anzeigepflicht“. Die geplante Ausnahme von der Anzeigepflicht bei geringfügigen mittelbaren Beteiligungen sollte daher wieder aufgegriffen werden.

Genau das lehnt hingegen das Handwerk in NRW ab. Laut Handwerkerverband sah der Gesetzentwurf ursprünglich vor, dass die Kommunen mittelbare Beteiligungen von unter 10 % nicht mehr bei der Kommunalaufsicht anzeigen müssen. „Die Sorge war, dass künftig die Geschäftsfelder kommunaler Unternehmen unter dem Radar der Kommunalaufsicht auf Kosten des Handwerks ausgedehnt werden könnten“, heißt es in einer Stellungnahme. 

Andreas Ehlert, Präsident des NRW-Handwerkerverbands, findet die nun getroffene Entscheidung des Landtages wirtschaftlich vernünftig. Stadtwerke seien nicht dazu da, „Gewinne für die Kommunen auf privatwirtschaftlichen Märkten zu erwirtschaften“.
 

Stefan Sagmeister
Chefredakteur
+49 (0) 8152 9311 33
eMail
facebook
© 2026 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 07.04.2022, 16:57 Uhr

Mehr zum Thema