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Enerige & Management > Regulierung - VIK legt Diskussionspapier zu Kundenanlagen vor
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
REGULIERUNG:
VIK legt Diskussionspapier zu Kundenanlagen vor
Der Energieverband VIK fordert eine schnelle und praxistaugliche Reform der Kundenanlagenregelung.
 
Das Urteil des Bundesgerichtshofes im Mai sowie vorangegangene Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zu Kundenanlagen sorgen für Unsicherheit in der Branche. Was gilt noch als Kundenanlage und was nicht? Die Mitglieder des Verbands der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) als Großabnehmer für Strom und Erdgas sind davon besonders betroffen. Der Energieverband für die Industrie hat nun ein „Diskussionspapier zu möglichen Lösungsvorschlägen für eine nachhaltige Kundenanlagenregelung“ vorgelegt.

Die „Kundenanlage“ ist eine Ausnahme von der Netzregulierung für bestimmte Konstellationen mit Stromerzeugung und Hausnetz. Als solche bietet sie unter anderem für Contractoren, Quartiers- und Mieterstrom-Anbieter verschiedene bürokratische Vorteile und die Flexibilität, die eigenen Strom-Endpreise allein festzulegen. Diese Ausnahme muss nach der abgeschlossenen Prozessserie enger gefasst werden.

„Wir haben konkrete und praxistaugliche Lösungsvorschläge erarbeitet, die eine rechtssichere und zukunftsfähige Regelung ermöglichen – und fordern die Politik auf, diese jetzt aufzugreifen“, so Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK. Aus Sicht des VIK drohten erhebliche Belastungen für Betreiber und angeschlossene Letztverbraucher, wenn die bestehenden Netzstrukturen einer Kundenanlage in die Netzregulierung überführt würden.

Wie es in dem vorliegenden Diskussionspapier heißt, beträfe das insbesondere Industrie- und Gewerbestandorte, die seit Jahrzehnten auf gewachsenen Energieinfrastrukturen basieren und diese im Verbund effizient nutzen. Die Einführung umfassender Regulierungsvorgaben würde nach Einschätzung des Verbands nicht nur zu bürokratischem Mehraufwand, sondern auch zu schwer kalkulierbaren Zusatzkosten für Umbauten, Prüfungen und externe Dienstleistungen führen, ohne dass daraus ein erkennbarer Mehrwert für Wettbewerb oder Versorgungssicherheit entstünde.
  Kundenanlagen gelten seit Jahren als Rückgrat der dezentralen Energieversorgung in Deutschland. Sie verbinden häufig mehrere Unternehmen, die aus Produktionsverbünden, Ausgliederungen oder Kooperationen hervorgegangen sind, und stellen Infrastruktur wie Wärme, Kälte, Druckluft oder Sicherheitsdienste bereit. Auch in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Flughäfen oder Einkaufszentren wird dieses Modell genutzt.

Charakteristisch ist, dass die Anlagen nicht gewinnorientiert betrieben werden, auf ein abgegrenztes Areal beschränkt sind, eine überschaubare Zahl von Letztverbrauchern versorgen und die freie Lieferantenwahl nicht eingeschränkt ist. Unter diesen Voraussetzungen sieht der VIK keinen Anlass, die Anlagen einer komplexen Regulierung zu unterwerfen.

Der Verband verweist darauf, dass der bestehende Rechtsrahmen bereits Instrumente bietet, um Marktzugang für Dritte sicherzustellen. So sei innerhalb von Kundenanlagen ein Lieferantenwechsel möglich, sodass Wettbewerbsgrundsätze gewahrt bleiben. Entscheidend sei deshalb, die bestehenden Ausnahmen nicht aufzugeben, sondern rechtssicher zu verankern.

Um dies zu erreichen, skizziert der VIK ein Vorgehen auf drei Ebenen: „europäisch, national und untergesetzlich“. Am schnellsten wären Anpassungen nach Einschätzung des Verbands auf der untergesetzlichen Ebene möglich, etwa durch Festlegungen der Bundesnetzagentur, die geschlossene Verteilernetze und industrielle Standortversorgungen von unnötigen Auflagen befreien könnten.

Darüber hinaus beschreibt der VIK zwei konkrete Lösungsansätze: Erstens könnten Kundenanlagen um sogenannte Drittstrommengen bereinigt werden. Dritte innerhalb der Anlage würden dabei so behandelt, als wären sie direkt an das vorgelagerte Netz angeschlossen und mit eigenen Zählpunkten ausgestattet. Damit bliebe die Kundenanlage auf die betriebliche Eigenversorgung beschränkt und wäre von der Netzregulierung auszunehmen. Zweitens schlägt der Verband die Einführung eines neuen „Paragraf 110a EnWG“ vor, mit dem „Besondere Geschlossene Verteilernetze“ geschaffen werden könnten.

Das „Diskussionspapier zu möglichen Lösungsvorschlägen für eine nachhaltige Kundenanlagenregelung “ ist auf der Internetseite des VIK zum Download zur Verfügung.
 

Stefan Sagmeister
Chefredakteur
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Montag, 18.08.2025, 14:51 Uhr

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