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RECHT:
VIK interpretiert BGH-Urteil
Die Frage, mit welchen Mehrkosten aus dem EEG und dem KWK-Gesetz industrielle Stromkunden belastet werden dürfen, hält der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft für offen.
 
Der Bundesgerichtshof (BGH) habe im Dezember 2003 lediglich in zwei individuellen Fällen geurteilt, dass die EEG- und KWK-Mehrkosten aufgrund der allgemeinen Steuer- und Abgabenklauseln der Sonderverträge von Stromversorgern an die Kunden weiter gegeben werden können. Die Entscheidung über die umstrittene Höhe der Mehrbelastungen habe aber der BGH an das Oberlandesgericht Düsseldorf...

 
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Montag, 23.02.2004, 16:16 Uhr