 
				Der VIK sieht in der Anpassung deutscher Gesetze in Sachen CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilization) einen wichtigen Schritt für die deutsche Energie- und Klimapolitik. Das schreibt der Verband in einer Mitteilung. In ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte die Bundesregierung am 6. August die Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) beschlossen. Der Bundestag muss das Gesetz noch verabschieden.
Mit der Novelle des KSpG wird die Grundlage geschaffen, CO2 künftig in unterseeischen Offshore-Speichern der deutschen ausschließlichen
   Wirtschaftszone (AWZ) sowie auf dem Festlandsockel dauerhaft zu lagern.
Der VIK fordert, dass der Export von CO2 in Staaten mit geeigneten Speicherkapazitäten möglich werde. Dies sei entscheidend,
   damit Technologien wie CCS und CCU in größerem Umfang zum Einsatz kommen können.
VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert erklärte, dass die Industrie dringend stabile Rahmenbedingungen benötige, um Investitionen in diese Technologien auf den Weg zu bringen. Nur so könnten wirtschaftlich und technisch schwer vermeidbare Emissionen wirksam gemindert und die Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden. Ein sicherer Rechtsrahmen sei daher nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch eine Voraussetzung dafür, dass energieintensive Unternehmen in Deutschland wettbewerbsfähig bleiben.
Der VIK drängt darauf, die gesetzlichen Anpassungen noch in diesem Jahr zu verabschieden. Nur so lasse sich die notwendige
   Investitionssicherheit erreichen und eine zeitliche Lücke im Rechtsrahmen vermeiden. Weiterhin werden nach Einschätzung des
   Verbandes die nationalen Speicherpotenziale für CO2 auf Dauer nicht ausreichen.
Für Unternehmen sei deshalb die Möglichkeit, CO2 in europäische Offshore-Speicher exportieren zu können, ein entscheidender
   Standortfaktor. Zudem mahnt der VIK, dass die Umsetzung der Regeln eng an internationalen Vorgaben orientiert sein müsse –
   zusätzliche Auflagen („Gold-Plating“) würden Investitionen gefährden.
Der VIK sieht in der Novelle des KSpG einen wichtigen, aber nicht alleinigen Baustein. „Mit der Verabschiedung und Umsetzung wird die Basis gelegt, dass deutsche Industrieunternehmen verlässlich in CCS-Projekte investieren können“, so Seyfert. Entscheidend sei, dass die Verfahren praxisnah und international anschlussfähig gestaltet werden – nur so bleibe der Industriestandort Deutschland im Wettbewerb zukunftsfähig.
 
Freitag, 05.09.2025, 17:08 Uhr
 
		 
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