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Enerige & Management > Frankreich - Vier Milliarden für die französische Industrie
Quelle: Pixabay / Pete Linforth
FRANKREICH:
Vier Milliarden für die französische Industrie
Frankreich darf die Industriebetriebe des Landes mit 4 Milliarden Euro bei der Dekarbonisierung der Produktion unterstützen.
 
Die EU-Kommission hat einem entsprechenden Antrag der Regierung in Paris jetzt zugestimmt. Nach einer Mitteilung der Kommission erfolgte die Entscheidung auf der Grundlage einer Sonderregelung zur Überwindung der Energiekrise, die die Behörde im Frühjahr 2023 erlassen hatte. Danach erhalten die Mitgliedsstaaten mehr Spielraum, wenn sie Steuermittel für Maßnahmen bereitstellen, die Unternehmen ergreifen, um unabhängiger von fossiler Energie zu werden.

Beihilfen dürfen die Mitgliedsstaaten danach bereitstellen zum Ausgleich hoher Energiepreise, zum schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien, zur Dekarbonisierung der industriellen Produktion und für Investitionen in Schlüsselsektoren für den Übergang zur Klimaneutralität.

Die französische Regierung stellt auf dieser Grundlage 4 Milliarden Euro zur Förderung von Investitionen zur Elektrifizierung von Verarbeitungsprozessen und zur Verbesserung der Energieeffizienz bereit. Damit soll der Übergang zu einer klimaneutralen Produktion beschleunigt werden.

Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen gewährt, die bis zu 30 Prozent der Investitionskosten erreichen können. Gefördert werden nur Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, die in Frankreich tätig sind. Förderfähige Projekte müssen zu einer Senkung der Treibhausgase aus industriellen Prozessen um mindestens 40 Prozent gegenüber den heutigen Emissionen führen.

Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz müssen die Effizienz um mindestens 20 Prozent erhöhen. Für Unternehmen, die am Emissionshandel (ETS) teilnehmen, muss die Emissionsreduktion unter den geltenden ETS-Grenzwerten liegen.
Ein Beihilfeempfänger darf nicht mehr als 10 Prozent des Gesamtbudgets (400 Millionen Euro) erhalten und alle Beihilfe-Zusagen müssen bis Ende 2025 erfolgen. Die geförderten Investitionen müssen innerhalb von drei Jahren nach der Zusage abgeschlossen sein. Außerdem werden die Zuschüsse an Bedingungen geknüpft, die sicherstellen sollen, dass die angestrebte Emissionssenkung tatsächlich eintritt. Die Empfänger der Beihilfen dürfen ihre Produktionskapazität durch die geförderte Investition um maximal 2 Prozent erhöhen.

Die Kommission geht davon aus, dass die Beihilfen unter diesen Bedingungen „erforderlich, geeignet und angemessen“ sind, um den ökologischen Wandel zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu erleichtern, die für die Umsetzung des europäischen Klimapaktes von besonderer Bedeutung sind.
 

Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH
Montag, 27.05.2024, 12:22 Uhr

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