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Enerige & Management > Gebäudetechnik - Viele Immobilien-Besitzer schlecht informiert
Bild: Fotolia, Ralf Kalytta
GEBÄUDETECHNIK:
Viele Immobilien-Besitzer schlecht informiert
Viele Haus- und Wohnungseigentümer fühlen sich über das neue Gebäudeenergiegesetz sowie Fördermöglichkeiten schlecht informiert. Das geht aus einer Umfrage hervor.
 
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 1. November 2020 in Kraft ist, enthält unter anderem neue Anforderungen zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Zudem besteht nun eine Verpflichtung dazu, bestimmte Heizkessel nach 30 Jahren auszutauschen.

Viele Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland sind mit den neuen Regularien allerdings nicht vertraut: Nur knapp die Hälfte der Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland (47 %) ist nach eigener Einschätzung gut über das GEG informiert und kennt die wichtigsten Konsequenzen für die eigene Heizungsanlage. Zu diesem Ergebnis kommt eine Kantar-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verbandes Flüssiggas (DVFG), für die im Dezember 2020 bundesweit 519 Haus- und Wohnungseigentümer befragt wurden.

Mit dem GEG wurden zugleich mehrerer Gesetze und Verordnungen zusammengelegt. Der Gesetzgeber wollte vor allem das „Nebeneinander von Regelwerken“ beenden. Das GEG fasst nun folgende Regelwerke zusammen: Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV), das bislang bau- und anlagentechnische Anforderungen an Gebäude enthielt. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) bestimmte, dass bei neuen Gebäuden sowie bei Bestandsgebäuden der öffentlichen Hand erneuerbare Energien zu Wärmezwecken in einem festgelegten Umfang zu nutzen sind. Diese Gesetze wurden nun vom GEG abgelöst.

Um Hilfestellung zu geben, hat beispielsweise das Unternehmen Buderus ein Tool entwickelt, das Heizungsfirmen, Planer, Architekten, Bauträger und Bauherren unterstützen soll: Das neue "GEG Systemvergleichstool " zeigt laut dem Hersteller Lösungsmöglichkeiten auf, wie im Neubau die gesetzlichen Anforderungen sowie die Förderkriterien erfüllt werden können.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)  in der aktuellen Fassung sowie weitere Informationen dazu finden sich auf der Internetseite des Bundesbauministeriums.
 

Heidi Roider
Redakteurin und Chefin vom Dienst
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Donnerstag, 04.03.2021, 13:53 Uhr

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