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Enerige & Management > Europaeische Union - Viel Bürokratie geplant für grünen Wasserstoff
Bild: Shutterstock, Savvapanf Photo
EUROPAEISCHE UNION:
Viel Bürokratie geplant für grünen Wasserstoff
Die EU-Kommission will sicherstellen, dass grüner Wasserstoff nur mithilfe von grünem Strom hergestellt wird.
 
Die EU-Kommission bestätigte am 28. April die Vorbereitung einer Verordnung, die bis Ende des Jahres vom Ministerrat erlassen werden soll. Sie soll Kriterien für Brennstoffe festlegen, die zur Senkung der Treibhausgase beitragen, als „erneuerbar“ bezeichnet werden dürfen und nicht biologischen Ursprungs sind. Sie müssen in „einer Elektrolyse-Anlage produziert werden, die erneuerbaren Strom verwendet“.

In der gesamten EU müsse der dafür verwendete Strom nach der gleichen Methode ermittelt werden, heißt es in Brüssel. Der erneuerbare Strom, der beispielsweise in einer Anlage zur Wasserstoff-Elektrolyse eingesetzt wird, müsse zeitgleich und in der Nähe erzeugt werden. Dies könne durch eine besondere Vereinbarung zwischen dem Betreiber der Anlage und dem Erzeuger des Ökostroms (Renewable Power Purchase Agreement) geschehen. Der so erzeugte Wasserstoff könne aber nur komplett als „erneuerbar“ gelten, wenn die Anlagen gleichzeitig laufen und die Elektrolyse keine Leistung auch aus anderen Quellen benötige.

Der Elektrolyseur kann durch eine feste und separate Leitung mit einem Windrad oder einer PV-Anlage verbunden sein oder erneuerbaren Strom aus dem Netz beziehen. Im Fall von Engpässen im Netz könne grüner Wasserstoff aber nur dann entstehen, wenn die Elektrolyse und die Anlage zur Erzeugung des grünen Stroms nicht durch den Engpass getrennt seien. Bezieht die Elektrolyse den Grünstrom aus dem Netz, muss im 15-Minuten-Takt nachgewiesen werden, dass in einer Gebotszone mehr Grünstrom erzeugt wird als im Durchschnitt.

Schließlich müssten die für die Elektrolyse notwendigen Kapazitäten „ein Element der Zusätzlichkeit“ aufweisen. Der Erzeuger des Grünstroms sollte die Erzeugungsanlagen zusätzlich zum normalen Bedarf finanzieren. Die Anlagen dürften deswegen nicht vor dem Elektrolyseur in Betrieb gehen. Windräder oder PV-Anlagen, die Strom für eine subventionierte Wasserstoff-Elektrolyse liefern, dürfen nicht ihrerseits gefördert werden. Damit könnte Wasserstoff, der etwa mithilfe eines nach dem EEG geförderten Windrades erzeugt wird, nicht als „erneuerbar“ bezeichnet werden.

Die Verordnung regelt nur, was als „grüner Wasserstoff“ bezeichnet werden darf. Ob solche Brennstoffe gefördert werden (dürfen), steht auf einem anderen Blatt, auch ob „nicht-grüner“ Wasserstoff ebenfalls gefördert werden darf. Zumindest in der Übergangsphase befürwortet die Kommission, dass auch die Produktion von „blauem“ und „grauem“ Wasserstoff aus Erdgas unterstützt werden sollte, um schnell in eine industrielle Verwendung einzusteigen.
 

Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 29.04.2021, 08:38 Uhr

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