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			Verwaltungsgericht lehnt Antrag gegen Nord-Stream-2-Stiftung ab
		
		
			
				Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit einem Antrag gegen die Stiftung Klima- und Umweltschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Verwaltungsgericht Schwerin gescheitert.
			
		
		
			Die Richterinnen und Richter lehnte es ab, per Eilantrag einer bereits vorliegenden Klage des DUH aufschiebende Wirkung zu
verleihen, da die Klage an sich unzulässig sei, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Die DUH wollte mit der Klage die Gemeinnützigkeit der Stiftung und damit ihre Zulassung durch das Justizministerium in Schwerin anzweifeln, da die Stiftung unter anderem auch den Bau der umstrittenen Erdgaspipeline Nord Stream 2 durch die Ostsee fördern kann. Die Verwaltungsrichter befanden, dass die DUH zwar ein Verbandsklagerecht in Umweltbelangen habe. Dies erstrecke sich aber nicht auf die Gründung und Zulassung von Stiftungen. Die DUH kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen. Die Stiftung Klima- und Umweltschutz war im Januar von der Landesregierung gegründet und mit 200.000 Euro ausgestattet worden.
 
 
		
		Die DUH wollte mit der Klage die Gemeinnützigkeit der Stiftung und damit ihre Zulassung durch das Justizministerium in Schwerin anzweifeln, da die Stiftung unter anderem auch den Bau der umstrittenen Erdgaspipeline Nord Stream 2 durch die Ostsee fördern kann. Die Verwaltungsrichter befanden, dass die DUH zwar ein Verbandsklagerecht in Umweltbelangen habe. Dies erstrecke sich aber nicht auf die Gründung und Zulassung von Stiftungen. Die DUH kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen. Die Stiftung Klima- und Umweltschutz war im Januar von der Landesregierung gegründet und mit 200.000 Euro ausgestattet worden.
				Marie Pfefferkorn
				
			
		
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Sonntag, 04.07.2021, 11:30 Uhr
				
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