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Enerige & Management > Recht - Verurteilung von EWE-Chef wegen Untreue rechtskräftig
Quelle: Shutterstock
RECHT:
Verurteilung von EWE-Chef wegen Untreue rechtskräftig
Die Verurteilung des früheren Vorstandsvorsitzenden beim Energieversorger EWE wegen Untreue ist rechtskräftig.
 
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf jetzt die Revision des Angeklagten, weswegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom April bestehen bleibt. Das Landgericht hatte den damaligen Vorstandschef Matthias Brückmann unter anderem wegen einer Spende an eine wohltätige Stiftung von Wladimir Klitschko verurteilt. 
 
Der damalige Vorstandschef hatte 2016 an einer Spendengala des früheren Profiboxers teilgenommen, auf der Geld für notleidende Kinder in der Ukraine gesammelt wurde. Dabei sagte er spontan eine Spende der EWE AG in Höhe von 253.000 Euro zu.

Rund fünf Jahre nach seinem Abgang beim Energieversorger EWE verurteilte ihn im April das Landgericht Oldenburg wegen Untreue sowie besonders schwerer Untreue zu einer Haftstrafe von zehn Monaten. Das Landgericht kam zu dem Schluss, dass er unter bewusster Missachtung der konzerninternen Vorgaben dafür gesorgt habe, dass EWE zahlte. Er habe gewusst, dass die Spende das für wohltätige Zwecke vorgesehene Budget deutlich überschritt.

Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde eine Bewährungsauflage von 18.000 Euro zugunsten bedürftiger Kinder verhängt. Brückmanns Verteidiger kündigte damals bereits Rechtsmittel an – nun stellte sich heraus: ohne Erfolg.
 

Armin Kalbfleisch
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Donnerstag, 29.12.2022, 09:09 Uhr

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