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RECHT:
Verspätete Abrechnung verstößt gegen Wettbewerbsrecht
Der Energiekonzern Eon hat eine Gaskundin fast zehn Monate auf ihre Schlussrechnung warten lassen. Das Landgericht München sieht darin einen Verstoß gegen das Energiewirtschaftsrecht.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat sich mit einer Klage beim Landgericht München vorläufig gegen den Energieversorger
Eon durchgesetzt. In diesem Fall (Aktenzeichen 37 O 2240/24) ging es um eine Gas-Schlussrechnung, die nach Dafürhalten der Klägerin zu spät verschickt wurde. Energieversorger müssen spätestens sechs Wochen nach Vertragsende eine Schlussrechnung...
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Donnerstag, 17.04.2025, 16:54 Uhr
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