
Bild: E&M
ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ:
Versorger müssen Zahlungsalternativen bieten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Versorger müssen auch auf Vergleichsportalen unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten offerieren.
„Damit Kundinnen und Kunden eine echte Wahl haben, müssen Energieversorger ein breites Spektrum an Zahlungsmöglichkeiten anbieten“,
teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband mit (VZBV). Er hatte eine Klage gegen die Dortmundern DEW 21 angestrebt und vor
dem Oberlandesgericht Hamm Recht bekommen. Der Bundesberichtshof (BHG) hat dieses Urteil nun bestätigt.Hintergrund war, dass die...
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 31.05.2019, 11:43 Uhr
Freitag, 31.05.2019, 11:43 Uhr