NETZNUTZUNG:
Verhandelten Netzzugang nicht vorschnell streichen
Das Bundeskartellamt sieht im geltenden Kartellrecht eine Basis, um eine staatliche Aufsicht über das Marktverhalten der Stromnetzbetreiber zu gewährleisten
Die Beschwerden über den Verhandelten Netzzugang in Deutschland richteten sich fast ausschließlich auf die Belieferung im
Niederspannungsbereich. Für diesen Bereich schreibe die Binnenmarktrichtlinie der EU überhaupt keine Marktöffnung vor, so
Dr. Alfred Feuerborn, Regierungsdirektor in der für Energiefragen zuständigen 8. Beschlussabteilung beim Bundeskartellamt.
"Deshalb sehe...
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Freitag, 06.07.2001, 11:01 Uhr
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