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Enerige & Management > Österreich - Verfassungsgericht prüft Windkraft-Volksbefragungen
Quelle: Shutterstock / Jacques Tarnero
ÖSTERREICH:
Verfassungsgericht prüft Windkraft-Volksbefragungen
Das Höchstgericht hält eine Befragung in Kärnten für mutmaßlich rechtswidrig und holt eine Stellungnahme des Landes ein. Einen Fall in Niederösterreich hat es bereits entschieden.
 
Österreichs Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft die Gesetzmäßigkeit der Volksbefragung zum Ausbau der Windkraft, die am 12. Januar des heurigen Jahres im Bundesland Kärnten stattfand. Das teilte das Höchstgericht am 23. Juli mit. Wie berichtet, nahmen an der Befragung 34,9 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung teil. Von diesen votierten 51,5 Prozent gegen die Errichtung weiterer Windräder in alpinen Regionen. 

Der VfGH hegt jedoch Zweifel, ob die Frage, die der Bevölkerung vorgelegt wurde, dem Bundesrecht sowie dem Landesrecht Kärntens entsprach. Sie lautete: „Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“ 

Nach Ansicht des VfGH könnte die Fragestellung jedoch wertend gewesen sein. Ferner werde mit dem Hervorheben eines einzigen öffentlichen Interesses, dem „Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes)“, die Antwort möglicherweise in eine bestimmte Richtung gelenkt, nämlich die einer Ablehnung. „Damit wird aber der Zweck nicht erfüllt, den Willen der Stimmberechtigten über einen bestimmten Gegenstand herauszufinden. Die Fragestellung dürfte auch gegen das im Kärntner Volksbefragungsgesetz verankerte Verbot von Suggestivfragen verstoßen“, konstatierte der VfGH. Er holt nun eine Stellungnahme der Kärntner Landesregierung ein und entscheidet in der Folge endgültig, „ob die Anordnung der Volksbefragung gesetzeskonform war“. Einen Zeitplan nannte der VfGH nicht. 

(Kein) Respekt vor dem Höchstgericht 

Das Land Kärnten teilte per Aussendung mit, das Ergebnis der Volksbefragung sei rechtlich „weder bindend noch durchsetzbar“ gewesen. Jedoch hätten sich die Fraktionen im Landesparlament darauf verständigt, es in die weitere Vorgangsweise beim Windkraftausbau „miteinzubeziehen“. Kärnten wolle „auf einen nachhaltigen erneuerbaren Energiemix setzen, der uns unabhängig und unerpressbar von äußeren Einflüssen macht. Es gilt jetzt also, unter Berücksichtigung der VfGH-Entscheidung die nächsten Schritte transparent und im Dialog mit der Bevölkerung zu setzen“. Jedenfalls aber nehme Kärnten das Urteil des Höchstgerichts „mit Respekt zur Kenntnis“. 

Die rechtsgerichtete Freiheitliche Partei (FPÖ), die massiv für die Volksbefragung Stimmung gemacht hatte, erklärte das kommende Urteil des VfGH dagegen von vorneherein für irrelevant: „Egal, wie der Verfassungsgerichtshof entscheidet, das Ergebnis der Volksbefragung ist für uns klar: Die Kärntnerinnen und Kärntner wollen keine Windräder auf Kärntens Bergen und Almen!“ Dem habe die Landespolitik gefälligst Rechnung zu tragen. 

Bereits entschieden hat der VfGH über eine Volksbefragung vom 10. März 2024 in der Stadt Waidhofen an der Thaya im Waldviertel im Nordwesten des Bundeslands Niederösterreichs zum Ausbau der Windkraft. Dabei hatten sich rund 51,8 Prozent der Teilnehmer für die Errichtung von „drei bis maximal fünf“ Windrädern ausgesprochen. Dazu sollte das Gemeindeparlament laut dem Text der Befragung „die erforderlichen Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich beschließen“. 

Laut dem Verfassungsgerichtshof blieb jedoch unklar, was mit diesen Maßnahmen gemeint war. Damit waren „Missverständnisse über die Tragweite der Volksbefragung“ nicht auszuschließen. Aus diesem Grund hob der VfGH „die Anordnung dieser Volksbefragung durch den Gemeinderat als gesetzwidrig auf“.

Unterdessen veröffentlichte der Windenergieverband IG Windkraft eine repräsentative Umfrage unter 2.500 Personen im Alter zwischen 16 und 75 Jahren. Dieser zufolge betrachten etwa 83 Prozent der Bevölkerung die Windenergie als grundsätzlich positiv. Allerdings wünschen rund 56 Prozent, Windräder nur weit entfernt von Orten zu bauen, „in denen Menschen leben“. Dies zeige eine „zwiespältige Einstellung“ zur Windkraft. 
 

Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 24.07.2025, 11:34 Uhr

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