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Quelle: Shutterstock / Diyana Dimitrova
PHOTOVOLTAIK:
Vereinfachter Weg zum Netzanschluss
Am 17. Mai 2024 sind drei Verordnungen in Kraft getreten, welche den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen und Speichern beschleunigen sollen.
 
Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) ist mit dem Inkrafttreten von drei Verordnungen am 17. Mai die Umsetzung des sogenannten Zertifizierungspakets abgeschlossen. Bei diesem handelt es sich um Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Zertifizierungsverfahrens, um einen beschleunigten und vereinfachten Anschluss vor allem von Photovoltaik-Anlagen auf gewerblichen und privaten Immobilien ans allgemeine Stromnetz zu ermöglichen.

Das bisherige Zertifizierungsverfahren der technischen Mindestanforderungen an Stromerzeugungsanlagen und Stromspeicher sei massentauglich modernisiert und weiterentwickelt worden, heißt es in einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums (BMWK). Auch bei einem beschleunigten Zertifizierungsverfahren werde das bisherige Sicherheitsniveau hoch bleiben, versichert das BMWK.

Darüber hinaus werde durch die Einführung eines internetbasierten verpflichtenden Registers für Zertifikate die Grundlage für digitale Prozesse im Netzanschlussverfahren gelegt.

Ausnahmeregelung wird ausgeweitet

Im Zertifizierungspaket hat das BMWK die bisher in der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (Nelev) vorgesehenen Ausnahmen von der Zertifizierungspflicht ausgeweitet. Künftig sollen Betreiber aller Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung bis 500 kW und einer Einspeiseleistung von 270 kW in den Genuss der Regelung kommen - unabhängig von der Spannungsebene. Bislang galt die Ausnahme nur für Anlagen an einem öffentlichen Niederspannungsnetz. Um die Änderung schnell praxiswirksam werden zu lassen, soll das Forum Netztechnik/Netzbetrieb beim VDE „zeitnah“ die Technischen Anschlussregeln (TAR) überarbeiten.

Auch die Einführung eines Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate ist Teil des Zertifizierungspakets. Die Einrichtung eines solchen Registers sei von der Energiebranche schon länger gefordert worden. Die über das Internet zugängliche Datenbank soll den Status eines Zertifikats anzeigen, insbesondere dessen Gültigkeit.

Anlagenbetreiber müssen dann dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber (VNB) nur noch die Zertifikatnummer des in ihrer Anlage verbauten Wechselrichters mitteilen. Alle sonstigen notwendigen Informationen erhält der VNB dann aus dem Register, ohne eine eigene Zertifikatsprüfung durchführen zu müssen. Damit entfalle ein erheblicher bürokratischer Aufwand, so das BMWK, das vor diesem Hintergrund von einem „Paradigmenwechsel“ spricht.

Wesentliche das Register betreffende Regelungen sind im Solarpaket I der Bundesregierung enthalten und werden durch die Nelev konkretisiert.
Bei den drei am 17. Mai in Kraft getretenen Verordnungen handelt es sich um zwei Verordnungen, welche die Nelev ändern, und eine Verordnung zur Ergänzung der Nelev.
 
 

Fritz Wilhelm
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Freitag, 17.05.2024, 16:26 Uhr

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