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Enerige & Management > Österreich - Verbund und EnBW fordern Erleichterungen für E-Ladesäulen
Quelle: Fotolia / YuI
ÖSTERREICH:
Verbund und EnBW fordern Erleichterungen für E-Ladesäulen
Wie könnte Österreich flächendeckende Ladestationen für E-Fahrzeuge begünstigen? Ein vom Verbund und Smatrics vorgelegter Masterplan Ladeinfrastruktur soll zeigen, wie es geht.
 
Einen 20 Seiten umfassenden Katalog mit Maßnahmen zum leichteren Ausbau der Ladeinfrastruktur in Österreich haben der Geschäftsführer des E-Mobilitätsdienstleisters Smatrics und der Generaldirektor des Energiekonzerns Verbund, Michael Strugl, am 17. Oktober in Wien präsentiert. Laut Strugl kann die E-Mobilität „einen wesentlichen Beitrag zur Klimaneutralität“ leisten, die Österreich bis 2040 erreichen möchte. Der nun vorgelegte „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ sei dafür wichtig. Smatrics gehört zu 74,9 % dem Verbund, den Rest hält die EnBW. 

Hinrichs zufolge umfasst der Masterplan fünf Bereiche. Im Bereich „Dringliche gesetzliche Maßnahmen auf den Weg bringen“
  • fordert Smatrics Ausnahmen von der Pflicht, Ladestationen mit Kreditkartenterminals auszurüsten. Für neue Stationen solle dies nur ab 50 kW Ladeleistung gelten, wie es eine bereits geplante Ausnahmeregelung zur Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) vorsieht. Für „ältere Generationen der 50 kW-Ladestationen“ sollte es laut Smatrics keine Nachrüstpflicht geben.
  • Ferner muss „die Abrechnung von Ladevorgängen nach verladenen Kilowattstunden für Kundinnen und Kunden nachvollziehbar, fair und transparent sein“, so der Masterplan. Das sei durch das Eichrecht zu gewährleisten. Hinsichtlich des Entwurfs einer diesbezüglichen Verordnung des österreichischen Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen sieht Smatrics erheblichen Verbesserungsbedarf.
  • Wer in einer Wohnanlage eine Wohnung samt zugehörigem Parkplatz besitzt, soll künftig nurmehr die Zustimmung der Mehrheit der Miteigentümer benötigen, um den Parkplatz mit einer Ladevorrichtung auszustatten. Zurzeit ist dafür in Österreich Einstimmigkeit vonnöten.
  • Zu entschärfen ist laut Smatrics die Steuerpflicht für das Aufladen eines Dienstautos zuhause. Präferiert wird ein „jährlicher steuerlicher Freibetrag für Heimladungen.“ 
In einem zweiten Bereich verlangt Smatrics,
  • die Geschäftsprozesse der Verteilnetzbetreiber (VNB) zur Errichtung der Ladeinfrastruktur zu standardisieren. Zurzeit sind diese bei jedem Netzunternehmen anders geregelt.
  • Gewünscht wird weiters ein Open-Data-Portal, über das die gesamte Verteilnetz-Infrastruktur einsehbar ist. Anfragen zur Verfügbarkeit freier Kapazität im Netz sollten Ladestellenbetreiber „selbstständig durchführen“ dürfen.
  • Entfallen müsste Smatrics zufolge obendrein die Erneuerbaren-Förderpauschale für Ladestationen. Auf der meistgenutzten Netzebene 5 beläuft sich diese auf 17.000 Euro pro Jahr.
  • Überdies solle den Ladestellen-Betreibern eine „zentrale Rolle“ bei der netzdienlichen Steuerung ihrer Anlagen zukommen. Die VNB sollten diesbezüglich nicht selbst tätig werden, sondern den Ladestellen-Betreibern entsprechende Anweisungen geben. 
Ein dritter Bereich in dem Papier umfasst die Forderung nach entsprechenden Flächenwidmungen, besonders bei Parkplätzen sowie entlang von Autobahnen. 

Mehr Strafe für zu geringe E- oder Bioquote 

Viertens wünscht Smatrics Nachbesserungen bei den Förderungen – auch auf indirekte Weise, nämlich durch die Belastung fossiler Kraftstoffe. Die österreichische Kraftstoffverordnung verpflichtet Tankstellen dazu, einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen zu leisten, indem sie Biosprit anbieten und E-Ladesäulen errichten. Wer sein jährliches Ziel verfehlt, muss eine Ausgleichszahlung von 15 Euro je Tonne leisten.

Dieser Betrag sollte laut Smatrics deutlich erhöht werden, etwa in Richtung der in Deutschland vorgeschriebenen 600 Euro je Tonne.
  Für die Installation von Ladestationen in ländlichen Gebieten fordert Smatrics Förderungen. Hinrichs bezifferte diese auf Anfrage der Redaktion mit 20 bis 40 % des Investitionsvolumens. Gelten solle eine künftige Subventionierung zwei bis vier Jahre. 

Fünftens schließlich soll den Ladestellen-Betreibern die „Suche nach qualifizierten Fachkräften“ erleichtert werden. Gewünscht werden „Ausbildungsprogramme und Lehrgänge für Berufe mit elektrotechnischem Hintergrund“. Ferner gelte es, die Vorgaben bezüglich des Einsatzes ausländischer Arbeitskräfte zu entschärfen.
 

Klaus Fischer
© 2024 Energie & Management GmbH
Montag, 17.10.2022, 15:40 Uhr

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