• Gas und Strom teilweise bei mehrjährigen Hochs
  • Bundesrat will Rückgabeoption für Offshore-Flächen
  • Gasreserve stößt auf Zustimmung der Energieverbände
  • Biomassekraftwerke sollen flexibler werden
  • Neuer Chef für Brötje, Remeha und Senertec
  • EU fördert 44 Projekte zur Energiewende
  • Knapp 60 Blockheizkraftwerke stehen zum Verkauf
  • Geothermie-Auszeichnungen für Unterhaching und Dürrnhaar
  • Stadtwerke planen 3.200 MW Elektrolyseleistung
  • Bund startet neue Runde für CO2-Differenzverträge
Enerige & Management > Recht - Verbraucherzentrale geht weiter juristisch gegen Voxenergie vor
Quelle: Shutterstock
RECHT:
Verbraucherzentrale geht weiter juristisch gegen Voxenergie vor
Die Voxenergie GmbH zeigt sich laut der Verbraucherzentrale Brandenburg weiter uneinsichtig.
 
"Gleich zweimal mahnte die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) die Voxenergie GmbH im Januar 2022 ab — der Anbieter zeigt sich bis heute unnachgiebig", teilte die VZB mit. Aufgrund dessen habe die Verbraucherorganisation nun Klage vor dem Landgericht Berlin erhoben.

Die Verbraucherzentrale mit Sitz in Potsdam beklagt, dass Voxenergie eine in ihren Augen ungerechtfertigte Preiserhöhung durchgeführt habe. Der Energielieferant habe am 28. Dezember in einem Kundenschreiben höhere Preise ankündigt und diese dann zum 1. Januar umgesetzt. Laut Verbraucherverbband ist dies ein eindeutiger Verstoß gegen geltendes Recht.

Stefanie Kahnert, Juristin bei der VZB, erläutert: "Energieanbieter müssen Preiserhöhungen gegenüber Verbraucher einen Monat im Voraus ankündigen. Voxenergie hat den Betroffenen hier komplett die Möglichkeit abgeschnitten, sich rechtzeitig auf dem Energiemarkt umzuschauen." Den Kundinnen und Kunden sei die Möglichkeit genommen worden, die geänderten Preise nicht zu akzeptierten. Sie seien vor "vollendete Tatsachen" gestellt worden.

Darüber hinaus habe Voxenergie das bei Preiserhöhungen eingeräumte Sonderkündigungsrecht missachtet, heißt es seitens der VZB. "Auch dieses gesetzlich vorgeschriebene Prozedere ignorierte die Voxenergie GmbH in mehreren Fällen. Verbraucher, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machten, wurden vom Anbieter aufgefordert, die Kündigung erneut zu bestätigen, wenn sie wirklich an dieser festhalten wollten."

Die VZB habe daraufhin die Voxenergie GmbH abgemahnt. Das Unternehmen habe jedoch bislang keine Unterlassungserklärungen abgegeben. Die Verbraucherorganisation will die Angelegenheit nun vor dem Landgericht Berlin klären. Dort laufe aktuell schon eine weitere Klage zu vergleichbaren Fällen der VZB gegen Voxenergie.
 

Stefan Sagmeister
Chefredakteur
+49 (0) 8152 9311 33
eMail
facebook
© 2026 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 30.03.2022, 14:33 Uhr

Mehr zum Thema