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Enerige & Management > Recht - Verbraucherorganisation geht juristisch gegen Extraenergie vor
Quelle: Pixabay / Sang Hyun Cho
RECHT:
Verbraucherorganisation geht juristisch gegen Extraenergie vor
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat Klage gegen die Extraenergie GmbH eingereicht. Das Unternehmen soll die Preise unberechtigt angehoben haben.
 
Der VZBV hat vor dem Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage gegen den Energieanbieter „ExtraEnergie GmbH“ eingereicht. Die Verbraucherorganisation hält die Preiserhöhung vom Juli 2022 für Strom und Erdgas für unzulässig. „Ziel ist, direkte Rückzahlungen an betroffene Kunden und Kundinnen zu erstreiten“, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband mit.

Die Vertriebsgesellschaft Extraenergie, die mit Marken wie Extra Energie, Extragrün, Hit Energie, Prioenergie um Kunden wirbt, soll nach VZBV-Angaben die Preise im vergangenen Sommer um bis zu 100 Prozent erhöht haben. „Dabei übergingen die Anbieter auch vereinbarte Preisgarantien.“ Die durchgeführte Erhöhung hält der Verbraucherverband für unzulässig, deswegen auch die Klage beim OLG.

„Die dreisten Preiserhöhungen von Extraenergie entbehren aus unserer Sicht jeder rechtlichen Grundlage“, schreibt der VZBV weiter. Die Verbraucher dürften nicht „pauschal zur Kasse gebeten werden“, weil sich Einkaufspreise für einen Anbieter erhöht hätten. Noch unverständlicher sei dies bei Kunden mit einem Liefervertrag mit Preisgarantie. Der Verband will vor Gericht durchsetzen, dass „Betroffene zu viel gezahltes Geld direkt von Extraenergie zurückerhalten“.

Nach Angaben des VZBV hatte das OLG Düsseldorf bereits im März dieses Jahres die Begründung des Anbieters für die Aussetzung der Preisgarantien als nicht tragfähig bezeichnet. Dennoch versuche der Anbieter weiterhin, zum Beispiel mit Inkassoschreiben, die Forderungen gegenüber Verbraucher durchzusetzen.
Der VZBV geht davon aus, dass rund 100.000 Verbraucher von den Preiserhöhungen betroffen seien.
 
 

Stefan Sagmeister
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