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Enerige & Management > Regulierung - Verbände und Gewerkschafter stellen sich gegen Bundesnetzagentur
Gewerkschafter-Protest gegen die Pläne der Bundesnetzagentur, dass Lohnkosten dem Effizienzvergleich unterliegen sollen. Quelle: Verdi / Julia Feldhagen
REGULIERUNG:
Verbände und Gewerkschafter stellen sich gegen Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur will mit der Novelle der Anreizregulierung auch Personalkosten von Versorgern in den Effizienzvergleich aufnehmen. Die Pläne stoßen auf breiten Widerstand.
 
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sind sich in Fragen von Personalkosten eher selten einig. Doch die Überlegungen der Bundesnetzagentur zu Änderungen der Anreizregulierung führen zu einem Schulterschluss: Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) stemmen sich dagegen, dass Personalkosten künftig in den „Effizienzvergleich“ einfließen.

Der Effizienzvergleich ist Gegenstand des Festlegungsverfahrens „RAMEN“ für Strom- und Gasverteilnetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber. Streitpunkt ist Paragraf 11 der Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV), darin ist geregelt, was „beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kostenanteile“ sind. Die dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten unterliegen bislang nicht dem Effizienzvergleich und können jährlich angepasst werden. Die Bonner Behörde will die Liste der Ausnahmen kürzen.

Bundesnetzagentur: „Schneller und unbürokratischer“

Insgesamt sollen Personalkosten künftig viel schneller und unbürokratischer berücksichtigt werden, langfristig durch die Verkürzung der Regulierungsperiode, teilt die Bundesnetzagentur mit. In einer Übergangszeit erfolge eine Anpassung der Personalkosten über einen Opex-Aufschlag (Operational Expenditures). Hintergrund ist, dass die Behörde den Regulierungsrahmen für die Strom- und Gasnetzbetreiber nach einem EuGH-Urteil neu setzen muss. Gelten soll die Novelle ab 2029.

„Wir haben keinen Zweifel, dass die Netzbetreiber ihren Beschäftigten auch zukünftig sehr attraktive Arbeitsbedingungen bieten können“, so ein Sprecher der Behörde gegenüber der Redaktion. „Für die Bundesnetzagentur sind Sozialpartnerschaft und Tarifautonomie wichtige Elemente des wirtschaftlichen wie auch des gesellschaftlichen Miteinanders.“ Selbstverständlich sei es den Sozialpartnern der Netz- und Energiewirtschaft auch mit den geplanten Neuregelungen unbenommen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen frei zu verhandeln und zu beschließen.

Die Gewerkschaft Verdi fürchtet, dass der Regulierer mit seinen Plänen die Tarifautonomie aushebelt. Und: „Mit der Einbeziehung der Personalkosten in den Effizienzvergleich will man den Konkurrenzdruck zwischen den Unternehmen anheizen. Das ist staatlich verordneter Sparzwang beim Personal“, sagt Verdi-Bundesvorstandsmitglieds Christoph Schmitz-Dethlefsen. Vergangene Wochen gingen nach Angaben der Gewerkschaft mehr als 10.000 Beschäftigte der Energiewirtschaft in Bonn auf die Straßen, um gegen die Pläne zu demonstrieren.

Verdi: „Staatlich verordneter Sparzwang beim Personal“

Der VKU warnt vor einer Beeinträchtigung der Energiewende: „Manche Ausgaben, wie etwa Lohnzusatzleistungen oder Betriebskindertagesstätten, erfüllen wichtige gesellschaftliche Funktionen und sollten deshalb nicht dem reinen Effizienzdruck unterliegen“, so ein Verbandssprecher gegenüber dieser Redaktion. „Wenn solche Leistungen gekürzt würden, um im Effizienzvergleich besser abzuschneiden, könnte das zentrale Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes gefährden“, betont er.

Die Bundesnetzagentur sollte daher prüfen, ob diese Kosten weiterhin im regulierten Kostenrahmen berücksichtigt werden können. „Ein Wettstreit um die niedrigsten Personalzusatzkosten würde diesen Kampf um Talente zusätzlich erschweren – und damit die Energiewende schlimmstenfalls insgesamt gefährden“, heißt es beim VKU.

Nach den Überlegungen der Bundesnetzagentur sollen aus Paragraf 11 wegfallen:
  • Kosten der betrieblichen und tarifvertraglichen Vereinbarungen zu Lohnzusatzleistungen
  • Kosten der im gesetzlichen Rahmen ausgeübten Betriebs- und Personalratstätigkeit
  • Kosten der Berufsausbildung und Weiterbildung im Unternehmen und von Betriebskindertagesstätten für Kinder der im Netzbereich beschäftigten Betriebsangehörigen.
Auch der BDEW fordert, die geplante Abschaffung dieser weiteren Personalzusatzkosten als „dnbK“ (dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten) beziehungsweise „KAnEu“ (Kostenanteil, der nicht dem Effizienzvergleich unterliegt) zurückzunehmen. „Aus- und Weiterbildung sowie eine konkurrenzfähige Vergütung sind dabei grundlegende Wettbewerbsfaktoren. Eine Streichung der Personalzusatzkosten als dnbK, und die geplante Erhöhung des Effizienzdrucks auf diese Personalzusatzkosten käme daher zur absoluten Unzeit“, betont der BDEW. „Auch wäre es nicht vermittelbar, die Kosten für die gesetzlich bedingte Betriebsratstätigkeit dem Effizienzvergleich und Effizienzdruck auszusetzen.“

Darüber hinaus weist der Verband darauf hin, dass Kostendruck bei den „beschriebenen dnbK Positionen – aufgrund asymmetrischer Informationen am Arbeitsmarkt – negative Auswirkungen auf die Personalqualität und damit die Versorgungsaufgabe haben könnte“.
 

Manfred Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 12.05.2025, 19:25 Uhr

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