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Enerige & Management > Verbände - Verbände fordern Carbon-Leakage-Verordnung nachzubessern
Bild: Fotolia.de, Rawpixel
VERBÄNDE:
Verbände fordern Carbon-Leakage-Verordnung nachzubessern
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung und der Effizienzverband Deneff befürchten, dass wegen des neuen CO2-Preises Standorte und somit Emissionen ins Ausland verlagert werden.
 
Der mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingeführte CO2-Preis für Wärme und Verkehr soll einen Beitrag zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele leisten. Gelingen soll das dadurch, dass Unternehmen ihre Emissionen senken – und zwar unter anderem durch Effizienzmaßnahmen. Mit einem steigenden CO2-Preis erhöht sich aber auch das Risiko des Carbon-Leakage: der Verlagerung von Produktionsstandorten und somit der Emissionen ins Ausland.

Das soll durch eine Verordnung mit Ausnahmeregelungen vermieden werden. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) sowie die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) haben zur „Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV)“ eine Stellungnahme abgegeben, teilten beiden Verbände am 1. März mit. Die Verordnung soll regeln, welche Ausnahmen und Kompensationen es geben soll. Zugleich soll aber verhindert werden, dass der CO2-Preis wirkungslos wird.

In einer Stellungsnahme empfehlen B.KWK und Deneff drei wesentliche Punkte im Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zu ändern:

 1. Für die Gewährung der Beihilfe sollte eine Mindestschwelle nach Emissionsintensität (§ 7) des Unternehmens festgelegt werden. Es sollten laut den Verbänden Fallbeileffekte vermieden werden. Um zu verhindern, dass neue Barrieren für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen geschaffen werden, könnte eine möglichst niedrige Einstiegsschwelle und feingliedrige Stufung erfolgen oder eine gleitende Mindestschwelle oder Auffanglösungen geschaffen werden.

 2. Als Gegenleistung für die Gewährung von Kompensationen müssen Unternehmen klimafreundliche Investitionsmaßnahmen umsetzen. Die Verbände empfehlen als Maßstab für die Bewertung von Wirtschaftlichkeit von Energieeffizienzmaßnahmen ausschließlich die Kapitalwertmethode vorzugeben, da diese standardisiert und damit rechtssicher anwendbar sei.

3. Die Verordnung berücksichtigt bislang keine Energiemengen und Investitionen, die durch Energiedienstleister bereitgestellt werden. Um eine Diskriminierung von Energiedienstleistern zu vermeiden, ist die eindeutige Zuordnung der Energie-und Emissionsmengen und eine Berücksichtigung beauftragter Maßnahmen durch Dritte notwendig.

Die ausführliche Stellungnahme von B.KWK und Deneff sowie den Referentenentwurf finden Interessierte auf der Webseite des B.KWK .
 

Heidi Roider
Redakteurin und Chefin vom Dienst
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Dienstag, 02.03.2021, 14:12 Uhr

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