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Enerige & Management > Biogas - Verbände fordern Anpassungen der Biomethan-Ausschreibung
Quelle: Fotolia / Gerhard Seybert
BIOGAS:
Verbände fordern Anpassungen der Biomethan-Ausschreibung
Die Bundesnetzagentur gab kürzlich die Ergebnisse der Biomethanausschreibung zum Gebotstermin 1. Dezember 2021 bekannt. Biogasverbände sehen politischen Handlungsbedarf.  
 
Biomethan wird heute deutschlandweit und dezentral in ländlichen Regionen erzeugt, im Gasnetz kostengünstig und saisonal gespeichert. Über die bestehende Gasnetzinfrastruktur von mehr als 500.000 Kilometer wird es zu den hochflexiblen Biomethananlagen (Biomethan-BHKW) in den Last- und Verbrauchszentren transportiert und dort bedarfsgerecht und hocheffizient zur erneuerbaren Strom- und Wärmeerzeugung genutzt.

"Es macht also weder sachlich noch fachlich begründbar Sinn, die Biomethanausschreibungen ab dem Jahr 2022 auf die sogenannten Südregionen zu beschränken", erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des "Biogasrat+", dem Verband für dezentrale Energieversorgung. Damit werde Wertschöpfung in Deutschland verhindert und der wichtige Klimaschutzbeitrag von Biomethan im Strom- und Wärmesektor konterkariert. Dies sei umso unverständlicher vor dem Hintergrund, dass Deutschland seine Klimaziele im Wärmesektor verfehlen werde, so Hochi.

Der Verband fordere daher, die Biomethanausschreibungen sollten auch künftig allen hochflexiblen Biomethananlagen in Deutschland offenstehen. Zustimmung bekommt er vom Hauptstadtbüro Bioenergie. Dessen Leiterin Sandra Rosteck findet es auffällig, dass die Gebote überwiegend aus Nordrhein-Westfalen sowie Nord- und Ost-Deutschland kamen. "Der Bedarf an gesicherter flexibler Leistung sowie klimaneutraler Wärme aus Biomethan ist augenscheinlich auch in diesen Regionen sehr hoch. Die für 2022 geplante Begrenzung der Biomethan-Ausschreibungen auf die Südregion wird folglich großes Potenzial für die Energiewende verschenken", prophezeit Rosteck.

Zudem verlangen die Verbände dringend nach einer Anhebung der Volllaststunden für den Betrieb der Biomethan-BHKW von derzeit 15 % des Wertes der installierten Leistung (also 1.314 Volllaststunden) auf 2.500 Volllaststunden (Forderung des Hauptstadtbüros Berlin) beziehungsweise auf 2.628 Volllaststunden (Forderung des Biogasrates). Nur so könnten diese hochflexiblen Biomethan-BHKW einen sinnvollen Beitrag zur erneuerbaren Wärmeversorgung und Substitution fossiler Energieträger, insbesondere in den wind- und sonnenschwachen Wintermonaten, leisten.

Zum Hintergrund

Erstmalig hatte die Bundesnetzagentur kürzlich eine Ausschreibung für Biomethananlagen durchgeführt, die auf gute Resonanz in der Branche stieß. Bei diesem Ausschreibungsverfahren konnten Gebote für neue Biomethananlagen mit einer installierten Leistung von 151 kW bis 20 MW eingereicht werden. Die Ausschreibungsmodalitäten entsprachen in weiten Teilen denen der Biomasseausschreibung, wobei jedoch Bestandsanlagen von der Teilnahme an der Biomethanausschreibung ausgeschlossen waren.

In dieser ersten Ausschreibungsrunde durften auch Gebote für Projekte vor der Erteilung der jeweiligen Genehmigung und auch Gebote für Projekte im Norden eingereicht werden. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 150 MW wurden 21 Gebote mit einem Volumen von 148 MW eingereicht. Damit ergab sich lediglich eine leichte Unterzeichnung. Alle eingereichten Gebote konnten bezuschlagt werden, kein Gebot musste ausgeschlossen werden. Die Gebotswerte der Gebote mit Zuschlag reichten von 16,88 ct/kWh bis 18,98 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 17,84 ct/kWh.
 

Davina Spohn
Redakteurin
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Montag, 17.01.2022, 14:30 Uhr

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