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Enerige & Management > Politik - Verabschiedung des Stromsteuergesetzes verschiebt sich
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
POLITIK:
Verabschiedung des Stromsteuergesetzes verschiebt sich
Die für den 18. Oktober geplante Abstimmung zur Reform der Stromsteuer fand im Bundestag nicht wie vorgesehen statt. Der Grund: Es waren nicht ausreichend Abgeordnete anwesend.
 
Die Abstimmung über die Stromsteuerreform ist noch einmal verschoben. Da in der für den 18. Oktober, einem Freitag, angesetzten Abstimmung statt der nötigen 376 Stimmen lediglich 232 Abgeordnete ihr Votum abgegeben hatten, war die Beschlussfähigkeit des Bundestages nicht gegeben. Laut Geschäftsordnung ist der Bundestag erst beschlussfähig, wenn über die Hälfte seiner 733 Mitglieder im Plenum anwesend sind. 

Kern der Reform ist es, Nutzer von Elektrofahrzeugen beim bidirektionalen Laden steuerrechtlich zu entlasten. Auch bei Stromspeichern soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden. Besonders kontrovers wurden bereits die Änderungen zur Besteuerung von Strom aus Deponiegas, Klärgas und Biomasse diskutiert. In Zukunft soll dieser Strom nur noch dann von der Stromsteuer befreit sein, wenn er in hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) mit einer elektrischen Leistung von maximal 2 MW erzeugt wird.

Kritikpunkte nach wie vor gegeben

Dies hatten in den vergangenen Wochen und Monaten bereits mehrere Branchenverbände kritisiert − zuletzt die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie − kurz HBB (wir berichteten). Sie bemängeln die Streichung der Biomasse aus der Definition für Strom aus erneuerbaren Energien. Diese Entscheidung schaffe eine Sonderregelung, die im Widerspruch zu bestehenden Fachgesetzen stehe.

Sandra Rostek, Leiterin des HBB, erklärte am 18. Oktober: „Die Novelle des Stromsteuergesetzes sollte eigentlich zur Vereinfachung und zum Abbau bürokratischer Hürden im Energiesteuerrecht führen. Stattdessen führt sie jedoch zu mehr Bürokratie, besonders für kleine und mittelständische Betriebe.“ Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesrat hatten davor gewarnt, dass die Reform zusätzliche Bürokratie verursachen könnte.

Die Länderkammer kritisierte, dass mit dem Gesetzentwurf eine „komplette Streichung von Biomasse als erneuerbarem Energieträger“ erfolge: Es sei unverständlich, warum Biomasse nach dem Stromsteuergesetz nicht zu den erneuerbaren Energieträgern zählen soll, nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz aber schon.

Bundesregierung sieht kein Problem für Biomasse und Klärgas

Die Bundesregierung wies diese Kritik in ihrer Stellungnahme zurück: „Aufgrund der vorgeschlagenen Anpassungen können weiterhin tausende Betreiber von Stromerzeugungsanlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 2 MW ab dem 1. Januar 2025 bürokratiearm und rechtssicher Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen, auch wenn Biomasse, Klär- und Deponiegas zur Stromerzeugung eingesetzt wird“, heißt es darin. Pro Anlage einer solchen Größenordnung könnten tausende Haushalte oder ein mittelgroßes Unternehmen mit Strom versorgt werden.

Trotz der Änderungen werde es der Ampelkoalition weiterhin möglich sein, Steuerbefreiungen für Anlagen mit Biomasse, Klär- und Deponiegas unkompliziert und rechtskonform zu erhalten, insbesondere bei hocheffizienten KWK-Anlagen, versicherte sie.
 

Davina Spohn
Redakteurin
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Dienstag, 22.10.2024, 16:14 Uhr

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