• Für mehr Tempo beim Rollout
  • Treibhausgas-Emissionen und -Ziele in Deutschland
  • Energiepreise überwiegend fester, wenn auch wenig spektakulär
  • FEED-Studie für 600-MW-Elektrolyseur
  • Die MAN-Großmotoren heißen jetzt anders
  • Gazprom beerdigt stillschweigend Pläne in der Türkei
  • EU plant offenbar flexibles Klimaziel für 2040
  • Finanzminister: Investitionsfonds noch im Juni im Kabinett
  • Bund will Monitoring des gesamten Energiesystems
  • Milliardenförderung durch Klimaschutzverträge
Enerige & Management > Biogas - US-Biogasfirma will Landwärme übernehmen
Quelle: Shutterstock / Natascha Kaukorat
BIOGAS:
US-Biogasfirma will Landwärme übernehmen
Der insolvente Biogas-Händler Landwärme ist sich mit einem Investor einig: Das Bundeskartellamt prüft die Übernahme durch das texanische Unternehmen Anew Climate.
 
Von hohem Investoreninteresse war den vergangenen Monaten die Rede gewesen. Jetzt hat sich das hohe Interesse eines amerikanischen Investoren an dem insolventen Münchner Biogas-Händler Landwärme offenbar in einem Übernahmevertrag niedergeschlagen. Das Bundeskartellamt prüft seit 14. Januar den „Erwerb bestimmter Vermögenswerte und Verträge der Landwärme GmbH“ durch Anew Climate. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Houston, Texas, will nach eigener Aussage in den deutschen Biomethan-Markt expandieren.

München wäre nach Budapest und Madrid der dritte Standort der US-Amerikaner in Europa. Die Anew-Gruppe gibt es seit dem Jahr 2004. Ziel der Expansion sei es, „ein umfassendes Produkt- und Dienstleistungsangebot für die europäischen Transport- sowie industriellen Wärme- und Strommärkte anbieten“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Was die Übernahme für Landwärme bedeutet, ob etwa weitere Entlassungen geplant sind, war noch nicht zu erfahren. Die Sprecherin des sich seit November im Eigenverwaltungsverfahren befindenden Unternehmens verweist auf „Verschwiegenheitsvereinbarungen“.

Wie die Kartellis prüfen

Das Bundeskartellamt hat üblicherweise nach Eingang aller Unterlagen einen Monat Zeit, ob der Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Hält die Behörde das Fusionsvorhaben für unproblematisch, gibt sie Zusammenschluss vor Ablauf der Monatsfrist formlos frei. Andernfalls kommt es zu einem „Hauptprüfverfahren“. Bis zur Freigabe kann es dann fünf Monate dauern.
 

Manfred Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 20.01.2025, 18:01 Uhr

Mehr zum Thema