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Urteil: Schleswag muss durchleiten
Im März stellten die abos energie AG und der Zweitausend Stromvertrieb AG ihren Betrieb wegen Insolvenz ein.
 
Kunden, die in die Notstromversorgung fielen, machte die DSA Deutsche Strom AG ein Angebot zur Übernahme der Verträge. Aus dem Netzbereich der Schleswag stimmten 400 Haushalte mit einer Einverständniserklärung zu. Die Schleswag lehnte die Übertragung ab. Argument: Zwischen den Kunden und der Schleswag sei durch Bezug von Strom ein faktischer Vertrag zustande gekommen, der nicht wirksam...

 
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Donnerstag, 17.05.2001, 14:44 Uhr