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NETZE:
Urteil: Quickborn muss durchleiten
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat zugunsten der Hamburger HH-EL Hansestrom GmbH entschieden, dass Netznutzungsverträge mit dem Endkunden nicht als Voraussetzung der Durchleitung verlangt werden können.
 
Damit wurde die Berufung der Stadtwerke Quickborn gegen die Entscheidung des Landgerichts Kiel vom 31. Januar 2001 zurückgewiesen. Die Kieler Richter hatten das Kommunalunternehmen gezwungen, Durchleitungen auch dann zu gewähren, wenn der Endkunde keinen Netznutzungsvertrag direkt mit dem Netzbetreiber abschließt.

 
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Mittwoch, 17.10.2001, 08:56 Uhr