
Bild: Fotolia.com, Sergey Nivens
CONTRACTING:
Unterstützung beim Kostenvergleich
Energiedienstleister können künftig Wohnungen mit Wärme beliefern, wenn dies die Mieter nicht teurer kommt als die bisherige Wärmeversorgung. Der Verband für Wärmelieferung (VfW) in Hannover unterstützt Contractoren beim nötigen Kostenvergleich.
Die nötigen gesetzlichen Regelungen, der § 556c im BGB und die zugehörige Wärmelieferverordnung, sind am 1. Juli dieses Jahres
in Kraft getreten. Sie machen den Weg für Contracting auch in bestehenden Mietverhältnissen prinzipiell frei, legen aber auch
fest, dass bei der gewerblichen Wärmelieferung die Warmmiete nicht steigen darf. Der Energiedienstleister muss deswegen sein
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Dienstag, 27.08.2013, 13:17 Uhr
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