
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
E&M VOR 20 JAHREN:
Unterschiedliche Einschätzungen zum Emissionshandel
Anfang 2005 standen die Energiebörsen kurz vor dem Start der CO2-Spotmärkte. Damals gingen die Meinungen auseinander, ob der Handel auch liquide werden würde.
Einen Terminhandel mit Emissionsrechten gab es damals schon seit etwa zwei Jahren. Verschiedene Börsen und Handelsplattformen
hatten zudem angekündigt, Anfang März auch Spotmärkte eröffnen zu wollen.
E&M-Redakteur Fritz Wilhelm sprach damals mit Jan-Christoph Zink vom Corporate Energy Management der Degussa in Hanau und Karl-Michael Fuhr, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung von Eon Sales & Trading in München.
Der 28. Februar 2005 gilt als magisches Datum für den Emissionshandel in der Europäischen Union. Bis dahin müssen laut EU-Richtlinie die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Emissionsberechtigungen der jeweiligen Anlagenbetreiber auf deren Konten in den nationalen Registersystemen gebucht haben, so dass auch ein Spothandel mit den verbrieften Emissionsrechten stattfinden kann. Nun schreibt das Gesetz den Anlagenbetreibern vor, zum 30. April eines jeden Jahres, erstmals am 30. April 2006, die im vorangegangenen Jahr „verbrauchten“ Emissionsrechte an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) zurückzugeben. Vorher besteht keinerlei Vorzeige- oder gar Abgabeverpflichtung.
Nachdem Ende 2004 alle Betroffenen ihre Zuteilung an Emissionsberechtigungen erhalten haben, haben die betroffenen Anlagenbetreiber schon ihren Grundstock für die Jahre 2005 bis 2007 sicher. Da den Zuteilungsanträgen zutreffende Emissionsdaten der Vergangenheit oder seriöse Produktionsprognosen zu Grunde liegen müssen, dürfte mit näher rückendem Abgabetermin allenfalls noch ein Feinschliff von Nöten sein – sollte man meinen. Oder sehen die Unternehmen im Emissionshandel doch ein neues Geschäftsfeld, in dem sich nach der guten alten Kaufmannsregel „günstig einkaufen und teuer verkaufen“ sogar ein willkommenes Zubrot verdienen lässt?
Für die Industrie ist Handel kein Selbstzweck
„Ich rechne nicht mit einem liquiden Spothandel unmittelbar nach dem 28. Februar“, sagt Jan Christoph Zink. In Deutschland seien zwar die Zuteilungsentscheidungen mittlerweile ergangen, in vielen anderen europäischen Staaten stünden sie aber noch aus. „Deshalb ist gerade von internationalen Unternehmen nicht zu erwarten, dass sie Zertifikate zum Kauf anbieten, bevor die Zuteilungsentscheidungen ergangen sind“, so der Degussa-Manager. Die Buchung der Zertifikate der Anlagenbetreiber sei oft noch gar nicht geschehen und in einigen Staaten seien auch die nationalen Register noch nicht einsatzfähig. „Deshalb ist ein funktionsfähiges europaweites Registersystem kaum vor dem Sommer 2005 zu erwarten“, so Zink.
Da bei den meisten Industrieunternehmen der Emissionshandel nicht zum Kerngeschäft gehöre, werde es seiner Überzeugung nach auch keinen Handel nur aus dem Bedürfnis zu handeln geben. Es werde nur um den Ausgleich von Über– oder Unterdeckungen gehen. „Insbesondere in der Anfangsphase ist die Notwendigkeit kurzfristiger Geschäfte kaum erkennbar“, erklärt Zink.
Er weist auch darauf hin, dass eine exakte Produktionsplanung bis zum Ende der dreijährigen ersten Handelsperiode wegen möglicher konjunktureller Einflüsse in vielen Fällen sehr schwierig ist. Bevor jemand Handelsgeschäfte durchführe, müsse er erst genau verfolgen, wie sich die Emissionen entwickeln.
Fuhr ist sich dagegen sicher: „Sobald die nationalen Register funktionsfähig sind, wird der Spothandel mit Emissionszertifikaten einsetzen. Nachdem der Forwardhandel bereits eine vernünftige Liquidität aufweist, wird der Spothandel diesen Markt sinnvoll ergänzen.“ Er gehe von einer ausreichenden Liquidität aus, denn in Analogie zum Stromhandel minimiere der Spotmarkt auch für Emissionszertifikate Kredit- und Lieferrisiken.
E&M-Redakteur Fritz Wilhelm sprach damals mit Jan-Christoph Zink vom Corporate Energy Management der Degussa in Hanau und Karl-Michael Fuhr, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung von Eon Sales & Trading in München.
Der 28. Februar 2005 gilt als magisches Datum für den Emissionshandel in der Europäischen Union. Bis dahin müssen laut EU-Richtlinie die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Emissionsberechtigungen der jeweiligen Anlagenbetreiber auf deren Konten in den nationalen Registersystemen gebucht haben, so dass auch ein Spothandel mit den verbrieften Emissionsrechten stattfinden kann. Nun schreibt das Gesetz den Anlagenbetreibern vor, zum 30. April eines jeden Jahres, erstmals am 30. April 2006, die im vorangegangenen Jahr „verbrauchten“ Emissionsrechte an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) zurückzugeben. Vorher besteht keinerlei Vorzeige- oder gar Abgabeverpflichtung.
Nachdem Ende 2004 alle Betroffenen ihre Zuteilung an Emissionsberechtigungen erhalten haben, haben die betroffenen Anlagenbetreiber schon ihren Grundstock für die Jahre 2005 bis 2007 sicher. Da den Zuteilungsanträgen zutreffende Emissionsdaten der Vergangenheit oder seriöse Produktionsprognosen zu Grunde liegen müssen, dürfte mit näher rückendem Abgabetermin allenfalls noch ein Feinschliff von Nöten sein – sollte man meinen. Oder sehen die Unternehmen im Emissionshandel doch ein neues Geschäftsfeld, in dem sich nach der guten alten Kaufmannsregel „günstig einkaufen und teuer verkaufen“ sogar ein willkommenes Zubrot verdienen lässt?
Für die Industrie ist Handel kein Selbstzweck
„Ich rechne nicht mit einem liquiden Spothandel unmittelbar nach dem 28. Februar“, sagt Jan Christoph Zink. In Deutschland seien zwar die Zuteilungsentscheidungen mittlerweile ergangen, in vielen anderen europäischen Staaten stünden sie aber noch aus. „Deshalb ist gerade von internationalen Unternehmen nicht zu erwarten, dass sie Zertifikate zum Kauf anbieten, bevor die Zuteilungsentscheidungen ergangen sind“, so der Degussa-Manager. Die Buchung der Zertifikate der Anlagenbetreiber sei oft noch gar nicht geschehen und in einigen Staaten seien auch die nationalen Register noch nicht einsatzfähig. „Deshalb ist ein funktionsfähiges europaweites Registersystem kaum vor dem Sommer 2005 zu erwarten“, so Zink.
Da bei den meisten Industrieunternehmen der Emissionshandel nicht zum Kerngeschäft gehöre, werde es seiner Überzeugung nach auch keinen Handel nur aus dem Bedürfnis zu handeln geben. Es werde nur um den Ausgleich von Über– oder Unterdeckungen gehen. „Insbesondere in der Anfangsphase ist die Notwendigkeit kurzfristiger Geschäfte kaum erkennbar“, erklärt Zink.
Er weist auch darauf hin, dass eine exakte Produktionsplanung bis zum Ende der dreijährigen ersten Handelsperiode wegen möglicher konjunktureller Einflüsse in vielen Fällen sehr schwierig ist. Bevor jemand Handelsgeschäfte durchführe, müsse er erst genau verfolgen, wie sich die Emissionen entwickeln.
Fuhr ist sich dagegen sicher: „Sobald die nationalen Register funktionsfähig sind, wird der Spothandel mit Emissionszertifikaten einsetzen. Nachdem der Forwardhandel bereits eine vernünftige Liquidität aufweist, wird der Spothandel diesen Markt sinnvoll ergänzen.“ Er gehe von einer ausreichenden Liquidität aus, denn in Analogie zum Stromhandel minimiere der Spotmarkt auch für Emissionszertifikate Kredit- und Lieferrisiken.

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Sonntag, 16.02.2025, 15:04 Uhr
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