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Enerige & Management > Klimaschutz - Unternehmen schließen Klimaschutzverträge mit dem Staat
Quelle: PtJ / Kim Statzner
KLIMASCHUTZ:
Unternehmen schließen Klimaschutzverträge mit dem Staat
15 Unternehmen haben aus der Hand von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die ersten sogenannten Klimaschutzverträge entgegengenommen.
 
Am 15. Oktober haben die Unternehmen bei einer offiziellen Veranstaltung in Berlin die Klimaschutzverträge erhalten. Sie werden mit insgesamt 2,8 Milliarden Euro unterstützt. Die Auszahlung erfolgt nachträglich, sobald die angestrebte jährliche Reduktion von Treibhausgasen nachgewiesen ist, war dort zu hören. Die Verträge laufen über 15 Jahre. 

Die geförderten Unternehmen kommen aus ganz Deutschland, neben der Großindustrie ist auch der Mittelstand vertreten. Sie sollen Vorreiter bei der Umstellung auf eine CO2-neutrale Produktion sein. „Die ersten Klimaschutzverträge sind unterzeichnet. Damit ist Deutschland international Vorreiter“, sagte Habeck.

Die Klimaschutzverträge sind angepasst an die Entwicklung der Energie- und CO2-Preise und damit zugleich ein Absicherungsinstrument für die Unternehmen: Die Höhe der Förderung hängt davon ab, wie sich die Preise von Energieträgern und Zertifikaten im EU-Emissionshandel entwickeln. Aktuell ist zu erwarten, dass die Förderung deutlich geringer ausfallen wird als die maximal veranschlagten 2,8 Milliarden Euro.

Zum Einsatz kommen Carbon Contracts for Difference (CCfD)

Die maximale Fördersumme pro Projekt unterscheidet sich und hängt insbesondere von der eingesetzten Technologie und den Produktionsprozessen in der jeweiligen Branche ab. Die Vorhaben aus der ersten Runde der Klimaschutzverträge können über die Vertragslaufzeit insgesamt bis zu 17 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente einsparen.

Über die gesamte Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 sollen Emissionen in Höhe von rund 350 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden. Dies entspricht Treibhausgasreduktionen von bis zu 20 Millionen Tonnen im Jahr, das ist etwas mehr als ein Drittel des Sektorziels für die Industrie bis zum Jahr 2030.

So unterstützt die Bundesregierung beispielsweise die Nordenham Metall GmbH (Bleihütte) mit einer Fördersumme von 360 Millionen Euro, um deren Umstellung von Kohle auf Biokohle, den Wechsel von Heiz- und Schweröl sowie von Erdgas auf klimafreundlichen Wasserstoff am Standort Nordenham voranzutreiben.

Das Prinzip hinter den Klimaschutzverträgen ist Folgendes: Wenn Betriebe ihre Produktion auf klimafreundliche Verfahren umstellen, müssen sie zunächst mit deutlich höheren Kosten rechnen. Diese Differenz zu den Kosten für die herkömmliche klimaschädliche Produktion gleicht der Staat im Rahmen einer Förderung aus. Zum Einsatz kommen dabei sogenannte Carbon Contracts for Difference (CCfD). 

Die Klimaschutzverträge steigern die Planungssicherheit, da Investitionsrisiken und Kostenrisiken für Mehrkosten bei grünen Anlagen abgefedert werden. „Der Charme der Klimaschutzverträge liegt darin, dass sie sehr kosteneffizient sind. Mit ihnen gelingt der Dreisprung, Klimaneutralität voranzubringen, die Produktion energieintensiver Industrien in Deutschland zu halten und Technologiesprünge möglich zu machen“, sagte Habeck weiter.

Planungssicherheit für Investitionen

Die Klimaschutzverträge geben nach Habecks Worten den Unternehmen, was sie in Zeiten der Transformation in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld mit am nötigsten brauchen: Planungssicherheit für ihre Investitionen. In Zeiten knapper Haushalte stellen Klimaschutzverträge gleichzeitig sicher, dass der Staat über Jahre hinweg flexibel nur so viel an Förderung zahlt, wie die Unternehmen auch tatsächlich benötigen, um die Dekarbonisierung wirtschaftlich umzusetzen.

Das Förderprogramm bedient sich eines neuartigen Auktionsverfahrens: Die übliche Einzelprüfung der Projekte entfällt; vielmehr liegt es bei den Unternehmen, ein Angebot abzugeben, das die Umsetzung der neuen Technologien ermöglicht und gleichzeitig im Wettbewerb besteht. Das erste Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge startete am 12. März. Unternehmen hatten im Anschluss vier Monate Zeit, um Angebote einzureichen.

Parallel zur Auswertung des ersten Gebotsverfahrens startete am 29. Juli bereits das vorbereitende Verfahren für die zweite Runde der Klimaschutzverträge. Unternehmen hatten diesmal bis zum 30. September 2024 Zeit, ihre Projektvorhaben für das zweite Gebotsverfahren einzureichen. 

Mehr Informationen zu den Klimaschutzverträgen sowie dem zweiten Gebotsverfahren finden sich unter www.klimaschutzverträge.info. 
 
 

Silvia Rausch-Becker
© 2024 Energie & Management GmbH
Dienstag, 15.10.2024, 16:42 Uhr

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