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Enerige & Management > Recht - Unterlassungsanträgen gegen Innogy und Impeak stattgegeben
Bild: vege, Fotolia
RECHT:
Unterlassungsanträgen gegen Innogy und Impeak stattgegeben
Innogy darf sich durch seinen Dienstleister Impeak bei Haustürgeschäften nicht mehr als Vertreter von BS Energy ausgeben. Einem entsprechenden Unterlassungsantrag wurde nun zugestimmt.
 
Den Unterlassungsanträgen der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG. (BS Energy) gegen Innogy SE und dessen Vertriebsdienstleister Impeak GmbH wegen unlauteren Wettbewerbs hat das Landgericht Braunschweig stattgegeben. Das teilt BS Energy mit. In dem Streit zwischen BS Energy und Innogy geht es um Haustürgeschäfte, bei denen Impeak vorgab, im Namen von...

 
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Freitag, 15.12.2017, 15:01 Uhr