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Enerige & Management > Politik - Umweltminister: Es bleibt bei Heizungs-Förderung
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
POLITIK:
Umweltminister: Es bleibt bei Heizungs-Förderung
Das Heizungsgesetz war schon in der Ampel-Regierung ein Zankapfel. Schwarz-Rot plant den Neustart − aber wichtige Grundsätze würden sich dabei nicht ändern, meint der Umweltminister.
 
Die Förderung für den Heizungstausch soll nach Worten von Bundesumweltminister Carsten Schneider weitergehen. „Sie können bis zu 70 Prozent Zuschuss bekommen, wenn Sie über wenig Einkommen verfügen, und das werden wir auch beibehalten“, versprach der SPD-Politiker in der ARD-Sendung Bericht aus Berlin

Die Bundesregierung fördere das mit 12 Milliarden Euro sozial gestaffelt. Schneider verwies auf steigende Einbauzahlen von Wärmepumpen, es seien zuletzt mehr eingebaut worden als Gasheizungen. Beim umstrittenen Heizungsgesetz hat sich die schwarz-rote Koalition einen Neustart vorgenommen, im Koalitionsvertrag ist sogar von „abschaffen“ die Rede. CDU und CSU hatten darauf gedrängt. 

„Es wird eine Novelle geben, aber im Grundsatz wird es so bleiben“, sagte Schneider mit Bezug auf die beabsichtigten CO2-Einsparungen. Deutschland sei durch nationale und europäische Gesetze gebunden, zudem sei dies klug. Der Emissionshandel mache fossile Brennstoffe wie Gas und Öl immer teurer. Klimafreundliche Technologien wie die Wärmepumpe würden hingegen günstiger. 

Schneider erinnerte daran, dass Deutschland im Wärme- und Verkehrsbereich den Klimazielen hinterherhinke. Da die Koalition geschlossen hinter dem Ziel stehe, das Land bis 2045 klimaneutral zu machen, müsse sie nun liefern. „Und das gehört zum Liefern dazu.“ Klimaneutralität bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden, als auch wieder gebunden werden können.

Was das Heizungsgesetz derzeit vorsieht

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat in seiner jetzigen Form Anfang 2024 in Kraft. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. 

Das Gesetz sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt aber vorerst nur für Neubaugebiete. Für Bestandsbauten spielt eine kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Diese soll in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.
 

dpa
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Montag, 10.11.2025, 15:09 Uhr

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