
Quelle: E&M / Meyer-Tien
STROMNETZ:
Ultranet kann weitergebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals über einen Planfeststellungsbeschluss der Bundesnetzagentur entschieden und die Klagen abgewiesen. Es geht um die Ultranet-Stromtrasse.
„Wir freuen uns, dass unsere Entscheidung zum Stromnetzausbau vor Gericht Bestand hat. Das Gericht klärt gleichzeitig einige
wichtige Fragen für zukünftige Verfahren der Bundesnetzagentur. Das ist eine gute Nachricht für den beschleunigten Ausbau
der Stromnetze,“ erklärte dazu Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Mitteilung der Behörde.
Zwei hessische Gemeinden hatten gegen den erlassenen Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt A1 des Leitungsvorhabens Ultranet geklagt.
Die Klägerinnen hatten eine Vielzahl von Gründen angeführt, weshalb der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig sein sollte. So sei bereits keine Planrechtfertigung nach dem Bundesbedarfsplangesetz gegeben und gegen zwingendes Immissionsschutzrecht verstoßen worden. Auch seien die kommunale Planungshoheit und das zivilrechtliche Grundeigentum der Gemeinden fehlerhaft abgewogen worden. Ebenso sei die Alternativenprüfung fehlerhaft gewesen. Dem allen ist das Bundesverwaltungsgericht im Ergebnis nicht gefolgt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Ultranet ist eine von den Übertragungsnetzbetreibern Amprion und Transnet BW geplante Gleichstromleitung von Osterath in Nordrhein-Westfalen nach Philippsburg in Baden-Württemberg. Streitgegenstand war der im Bau befindliche Abschnitt A1 vom Punkt Ried (ehemaliges Kernkraftwerk Biblis) nach Mannheim-Wallstadt.
Die Ultranet-Trasse verläuft im Gegensatz zu den Gleichstromprojekten Südlink und Südostlink oberirdisch und nutzt schon bestehende Masten zusammen mit einer Wechselstromleitung. Sie ist 340 Kilometer lang und für eine Leistung von 2.000 MW bei 380 kV ausgelegt. Als Fertigstelltungstermin nannte die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr 2027.
Zwei hessische Gemeinden hatten gegen den erlassenen Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt A1 des Leitungsvorhabens Ultranet geklagt.
Die Klägerinnen hatten eine Vielzahl von Gründen angeführt, weshalb der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig sein sollte. So sei bereits keine Planrechtfertigung nach dem Bundesbedarfsplangesetz gegeben und gegen zwingendes Immissionsschutzrecht verstoßen worden. Auch seien die kommunale Planungshoheit und das zivilrechtliche Grundeigentum der Gemeinden fehlerhaft abgewogen worden. Ebenso sei die Alternativenprüfung fehlerhaft gewesen. Dem allen ist das Bundesverwaltungsgericht im Ergebnis nicht gefolgt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Ultranet ist eine von den Übertragungsnetzbetreibern Amprion und Transnet BW geplante Gleichstromleitung von Osterath in Nordrhein-Westfalen nach Philippsburg in Baden-Württemberg. Streitgegenstand war der im Bau befindliche Abschnitt A1 vom Punkt Ried (ehemaliges Kernkraftwerk Biblis) nach Mannheim-Wallstadt.
Die Ultranet-Trasse verläuft im Gegensatz zu den Gleichstromprojekten Südlink und Südostlink oberirdisch und nutzt schon bestehende Masten zusammen mit einer Wechselstromleitung. Sie ist 340 Kilometer lang und für eine Leistung von 2.000 MW bei 380 kV ausgelegt. Als Fertigstelltungstermin nannte die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr 2027.

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Donnerstag, 13.06.2024, 15:22 Uhr
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