
Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
ÜNB bekommen eigenen Regulierungsrahmen
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren zur Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber eingeleitet.
Es ist einiges an Bewegung in Sachen Regulierung der deutschen Strom- und Gasnetze. Seit rund einem Jahr gibt es den sogenannten
„NEST-Prozess“, wobei „NEST“ für „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“ steht. Die Bundesnetzagentur möchte mit dem NEST-Prozess
den Regulierungsrahmen für die Verteilnetzbetreiber Strom und Gas sowie Fernleitungsnetzbetreiber Gas auf ein neues Fundament
stellen.
Für die vier Übertragungsnetzbetreiber Strom (50 Hertz, Amprion, Transnet BW und Tennet) entwickelt die Behörde hingegen nun zum Teil eigene Vorschriften. Wegen der Sondersituation ist für die ÜNB „nun ein eigenständiger Prozess neben dem NEST-Prozess der Verteilnetzbetreiber und Gasfernleitungsnetzbetreiber angelegt worden“, teilte die Bundesnetzagentur mit.
„Im Laufe der Jahre hat sich bei den ÜNB eine eigene Regulierungswelt entwickelt, der wollen wir mit dem Verfahren Rechnung tragen“, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur auf Anfrage der Redaktion. Deshalb habe die Große Beschlusskammer Energie (GBK) der Bundesnetzagentur nun ein entsprechendes Verfahren für die Übertragungsnetzbetreiber eingeleitet.
Bundesweiter Effizienzvergleich für vier ÜNB?
Grundsätzlich soll der Regulierungsrahmen für alle Netzbetreiber gelten. Gleichwohl gebe es aber bei den vier Übertragungsnetzbetreibern bestimmte Felder, in denen eine Sonderbehandlung Sinn ergeben würde, so der Sprecher weiter. Als Beispiel nannte er den bundesweiten Effizienzvergleich bei den Netzbetreibern. In der Vergangenheit habe sich herausgestellt, dass bei nur vier ÜNB die Durchführung eines Effizienzvergleichs sich als nur „schwer handhabbar herausgestellt habe.“
Um der Sonderposition der ÜNB für das Stromnetz gerecht zu werden, sind diese zudem eine Reihe von „freiwilligen Selbstverpflichtungen“ eingegangen. Das habe im Laufe der Jahre für alle Beteiligten zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand geführt, den man nun in dem neuen Regulierungsverfahren berücksichtigen wolle.
Wie die Bundesnetzagentur in einem Schreiben weiter mitteilte, gehörten zu den wesentlichen Unterschieden die Einführung einer jährlichen plankostenbasierten Cost-Plus-Regulierung mit zeitlich nachlaufendem Ist-Kosten-Abgleich, Vorgaben zur Kapitalverzinsung sowie zu Effizienz- und Beschleunigungsanreizen.
Die Bundesnetzagentur hat ihre Überlegungen zu möglichen Anpassungen für die Übertragungsnetzbetreiber in einem Eckpunktepapier zusammengefasst. Hierzu kann bis zum 18. April Stellung genommen werden. Zusätzlich plant die Große Beschlusskammer Energie die Durchführung einer Veranstaltung zur Erörterung des Papiers.
Hintergrund für die Neuaufstellung des Regulierungsrahmens
Hintergrund für die Neuaufstellung des Regulierungsrahmens ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Das Gericht sah einen zu großen politischen Einfluss auf die Behörde. Der deutsche Gesetzgeber hatte in der Vergangenheit Verordnungen zu zentralen Fragen der Regulierung erlassen. Nun hat die Behörde diese Aufgabe übernommen und regelt über Festlegungen ihre Aufgaben. Die Kontrolle über die Entscheidungen der Bundesnetzagentur üben dabei das Oberlandesgericht Düsseldorf und der Bundesgerichtshof aus.
Das Papier „Eckpunkte zur Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber “ kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden.
Für die vier Übertragungsnetzbetreiber Strom (50 Hertz, Amprion, Transnet BW und Tennet) entwickelt die Behörde hingegen nun zum Teil eigene Vorschriften. Wegen der Sondersituation ist für die ÜNB „nun ein eigenständiger Prozess neben dem NEST-Prozess der Verteilnetzbetreiber und Gasfernleitungsnetzbetreiber angelegt worden“, teilte die Bundesnetzagentur mit.
„Im Laufe der Jahre hat sich bei den ÜNB eine eigene Regulierungswelt entwickelt, der wollen wir mit dem Verfahren Rechnung tragen“, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur auf Anfrage der Redaktion. Deshalb habe die Große Beschlusskammer Energie (GBK) der Bundesnetzagentur nun ein entsprechendes Verfahren für die Übertragungsnetzbetreiber eingeleitet.
Bundesweiter Effizienzvergleich für vier ÜNB?
Grundsätzlich soll der Regulierungsrahmen für alle Netzbetreiber gelten. Gleichwohl gebe es aber bei den vier Übertragungsnetzbetreibern bestimmte Felder, in denen eine Sonderbehandlung Sinn ergeben würde, so der Sprecher weiter. Als Beispiel nannte er den bundesweiten Effizienzvergleich bei den Netzbetreibern. In der Vergangenheit habe sich herausgestellt, dass bei nur vier ÜNB die Durchführung eines Effizienzvergleichs sich als nur „schwer handhabbar herausgestellt habe.“
Um der Sonderposition der ÜNB für das Stromnetz gerecht zu werden, sind diese zudem eine Reihe von „freiwilligen Selbstverpflichtungen“ eingegangen. Das habe im Laufe der Jahre für alle Beteiligten zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand geführt, den man nun in dem neuen Regulierungsverfahren berücksichtigen wolle.
Wie die Bundesnetzagentur in einem Schreiben weiter mitteilte, gehörten zu den wesentlichen Unterschieden die Einführung einer jährlichen plankostenbasierten Cost-Plus-Regulierung mit zeitlich nachlaufendem Ist-Kosten-Abgleich, Vorgaben zur Kapitalverzinsung sowie zu Effizienz- und Beschleunigungsanreizen.
Die Bundesnetzagentur hat ihre Überlegungen zu möglichen Anpassungen für die Übertragungsnetzbetreiber in einem Eckpunktepapier zusammengefasst. Hierzu kann bis zum 18. April Stellung genommen werden. Zusätzlich plant die Große Beschlusskammer Energie die Durchführung einer Veranstaltung zur Erörterung des Papiers.
Hintergrund für die Neuaufstellung des Regulierungsrahmens
Hintergrund für die Neuaufstellung des Regulierungsrahmens ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Das Gericht sah einen zu großen politischen Einfluss auf die Behörde. Der deutsche Gesetzgeber hatte in der Vergangenheit Verordnungen zu zentralen Fragen der Regulierung erlassen. Nun hat die Behörde diese Aufgabe übernommen und regelt über Festlegungen ihre Aufgaben. Die Kontrolle über die Entscheidungen der Bundesnetzagentur üben dabei das Oberlandesgericht Düsseldorf und der Bundesgerichtshof aus.
Das Papier „Eckpunkte zur Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber “ kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden.

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Mittwoch, 05.03.2025, 16:46 Uhr
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