KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG:
„Üblicher Preis“ wird präzisiert
Als „üblicher Preis“ für KWK-Stromeinspeisung soll der durchschnittliche Baseload-Preis an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal gelten.
Diese Änderung des KWK-Gesetzes will der Bundestag am 2. April zusammen mit der EEG-Novelle beschließen. Laut Bundesverband
Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) würde sich damit für das erste Quartal 2004 die Einspeisevergütung auf 2,85 Ct/kWh erhöhen, mit
steigender Tendenz. Vor allem die großen Netzbetreiber zahlen derzeit für Einspeisung aus kleinen KWK-Anlagen einen über 1
Ct/kWh...
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Donnerstag, 01.04.2004, 16:37 Uhr
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