
Quelle: Pixabay / slon_pics
ÖSTERREICH:
Übergewinnsteuer weiter unter Kritik
Energieunternehmen in Österreich halten die Gesetzesnovellen zur Besteuerung sogenannter Übergewinne für nicht zweckdienlich und sogar für verfassungswidrig.
Am 9. Mai endete die Begutachtungsfrist für die Novellen der Gesetze zur Besteuerung sogenannter Übergewinne der österreichischen
Energieunternehmen. In ihren Stellungnahmen bekräftigen und erweitern die Branchenvertreter die Kritik, die sie, wie berichtet,
bei der Veröffentlichung der Entwürfe am 2. Mai geäußert hatten.
Der Elektritzitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie sieht die Vereinbarkeit der Bestimmungen mit der österreichischen Bundesverfassung weiter probelmatisch. Seine diesbezügliche Kritik richtet sich vor allem gegen die Abschöpfungsdauer von fünf Jahren. Diese sei wohl kaum als „angemessen begrenzter Zeitraum“ zu betrachten. Ferner bemängelt Oesterreichs Energie, dass Investitionen von Unternehmen, die mit den Steuerschuldnern verbunden sind, nicht von der Steuer abgesetzt werden dürfen. Dies gehöre geändert, verlangt der Verband.
Für sachlich nicht gerechtfertigt hält Oesterreichs Energie auch die Abschöpfung von Teilen der Erlöse statt „nur“ der Gewinne der Unternehmen. Da dies zum Überfluss auf Monatsbasis erfolge, begünstige die Steuer „weder den systemdienlichen Kraftwerkseinsatz noch unterstützt sie ausreichend inländische Stromproduktion in den Wintermonaten, die die Notwendigkeit für Stromimporte reduzieren könnte“.
Widerspruch zum Regierungsprogramm
Ähnlich argumentiert die Interessengemeinschaft Windkraft (IG Windkraft). Im Stromsektor dienten die Erlöse statt der Gewinne der Unternehmen als Basis zur Berechnung der Steuer. Im Öl- und Gassektor beziehe sich die Übergewinnsteuer statt dessen lediglich auf die Gewinne. Dies stelle eine ungerechtfertigte Bevorzugung der fossilen Primärenergieträger dar. Überdies seien Gaskraftwerke, die Regel- und Ausgleichsenergie bereitstellen, von der Übergewinnsteuer nicht betroffen. Damit stehe das Gesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) „im Widerspruch zum im Regierungsprogramm betonten Ziel, dass Strom günstiger werden soll und erneuerbare Energien besser vermarktet werden sollen“.
Kaum Chancen auf Umsetzung dürfte der Vorschlag der IG Windkraft haben, die Übergewinnbesteuerung als „zeitlich befristete, unternehmensbezogene Zusatzsteuer auszugestalten, die auf allen Stufen der Wertschöpfungskette der Energiewirtschaft – von der Erzeugung, dem Transport, dem Handel und der Speicherung, der Verteilung bis zur Belieferung des Endkunden“ ansetzt.
Einfache Mehrheit genügt
Die regierende Koalition aus den Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP), den Sozialdemokraten (SPÖ) und den Liberalen (Neos) kann die Novellen mit einfacher Mehrheit beschließen. Nicht zu erwarten ist, dass dies bereits in der Plenarsitzung, die für den 13. und 14. Mai anberaumt ist und die sich vor allem mit dem Bundesbudget für die Jahre 2025 und 2026 befasst, erfolgt. Wie berichtet, dient die verschärfte Übergewinnbesteuerung ausdrücklich dazu, jährlich 200 Millionen Euro zur Budgetsanierung aufzubringen. Das Bundesbudget soll am 18. Juni beschlossen werden.
Der Elektritzitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie sieht die Vereinbarkeit der Bestimmungen mit der österreichischen Bundesverfassung weiter probelmatisch. Seine diesbezügliche Kritik richtet sich vor allem gegen die Abschöpfungsdauer von fünf Jahren. Diese sei wohl kaum als „angemessen begrenzter Zeitraum“ zu betrachten. Ferner bemängelt Oesterreichs Energie, dass Investitionen von Unternehmen, die mit den Steuerschuldnern verbunden sind, nicht von der Steuer abgesetzt werden dürfen. Dies gehöre geändert, verlangt der Verband.
Für sachlich nicht gerechtfertigt hält Oesterreichs Energie auch die Abschöpfung von Teilen der Erlöse statt „nur“ der Gewinne der Unternehmen. Da dies zum Überfluss auf Monatsbasis erfolge, begünstige die Steuer „weder den systemdienlichen Kraftwerkseinsatz noch unterstützt sie ausreichend inländische Stromproduktion in den Wintermonaten, die die Notwendigkeit für Stromimporte reduzieren könnte“.
Widerspruch zum Regierungsprogramm
Ähnlich argumentiert die Interessengemeinschaft Windkraft (IG Windkraft). Im Stromsektor dienten die Erlöse statt der Gewinne der Unternehmen als Basis zur Berechnung der Steuer. Im Öl- und Gassektor beziehe sich die Übergewinnsteuer statt dessen lediglich auf die Gewinne. Dies stelle eine ungerechtfertigte Bevorzugung der fossilen Primärenergieträger dar. Überdies seien Gaskraftwerke, die Regel- und Ausgleichsenergie bereitstellen, von der Übergewinnsteuer nicht betroffen. Damit stehe das Gesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) „im Widerspruch zum im Regierungsprogramm betonten Ziel, dass Strom günstiger werden soll und erneuerbare Energien besser vermarktet werden sollen“.
Kaum Chancen auf Umsetzung dürfte der Vorschlag der IG Windkraft haben, die Übergewinnbesteuerung als „zeitlich befristete, unternehmensbezogene Zusatzsteuer auszugestalten, die auf allen Stufen der Wertschöpfungskette der Energiewirtschaft – von der Erzeugung, dem Transport, dem Handel und der Speicherung, der Verteilung bis zur Belieferung des Endkunden“ ansetzt.
Einfache Mehrheit genügt
Die regierende Koalition aus den Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP), den Sozialdemokraten (SPÖ) und den Liberalen (Neos) kann die Novellen mit einfacher Mehrheit beschließen. Nicht zu erwarten ist, dass dies bereits in der Plenarsitzung, die für den 13. und 14. Mai anberaumt ist und die sich vor allem mit dem Bundesbudget für die Jahre 2025 und 2026 befasst, erfolgt. Wie berichtet, dient die verschärfte Übergewinnbesteuerung ausdrücklich dazu, jährlich 200 Millionen Euro zur Budgetsanierung aufzubringen. Das Bundesbudget soll am 18. Juni beschlossen werden.
Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 12.05.2025, 10:53 Uhr
Montag, 12.05.2025, 10:53 Uhr
Mehr zum Thema